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Alimente: Gemeinde bringt eine Mutter in Not
Aus Kassensturz vom 13.04.2010.
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Geld Alimente: Gemeinde bringt eine Mutter in Not

Über die Bevorschussung von Kinderalimenten entscheiden die Gemeinden unterschiedlich. «Kassensturz» zeigt den Fall einer alleinstehenden Mutter, die in eine Hausgemeinschaft zieht. Plötzlich werden die Alimente gekürzt. «Kassensturz» klärt auf, ob das rechtens ist oder nicht.

Im Herbst zügelten Denise Grob und Brigitte Berz aus separaten Wohnungen in ein gemeinsames Haus im aargauischen Untersiggenthal. Die Mietkosten sind gleichgeblieben, doch das Haus mit Garten bietet den Kindern viel mehr Freiraum. Brigitte Berz verdient als kaufmännische Angestellte 3000 Franken. Weil ihr Ex-Mann nicht für den gemeinsamen Sohn aufkommt, erhält sie von der Gemeinde Kinderalimente. Auf diese 675 Franken ist die Mutter dringend angewiesen.

Happige Rückforderung

Was Brigitte Berz vor dem Zügeln nicht wusste: Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz legt fest, dass Mütter weniger Kinderalimente bekommen, wenn sie in einer sogenannten «Wohn- und Wirtschafsgemeinschaft» leben. Die Gemeinde Untersiggenthal kürzt deshalb die Kinderalimente für Sohn Nirosh von 675 Franken auf nur noch 291 Franken und fordert bereits ausbezahlte Alimente von 1660 Franken zurück – Geld, das Brigitte Berz einfach nicht hat. Sie ist schockiert: «Ich habe null Einsparungen und trotzdem werden mir 400 Franken weniger im Monat bezahlt.»

Untersiggenthal zahlt für insgesamt 23 Kinder Alimente. Die Gemeinde kann die Kinderalimente kürzen, wenn eine Mutter in einer neuen Partnerschaft oder in einer «Wirtschaftsgemeinschaft» lebt. Gemeindeamman Marlène Koller erklärt, bei der jährlichen Überprüfung der Alimentenbevorschussung habe man festgestellt, dass Brigitte Berz mit einer anderen Frau ein Haus teile. «Und wir gingen davon aus, dass sie in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammenwohnen.»

Getrennte Organisation

Die Gemeinde sagt, in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lasse sich durch gemeinsames Haushalten Geld sparen. Doch die beiden Frauen führen getrennte Haushalte: eigenes Waschmittel, eigener Waschkorb. Und jede wäscht ihre schmutzige Wäsche selber. In der Küche haben die beiden getrennte Schränke für ihre Lebensmittel, denn sie kochen separat. Oben wohnt Denise Grob. Sie hat einen eigenen Telefonanschluss. Im unteren Stock ist unter ihrer eigenen Nummer Brigitte Berz erreichbar.

Ist das eine Wirtschaftsgemeinschaft? «Kassensturz» fragt den Kantonalen Sozialdienst. Juristin Cornelia Breitschmid ist zuständig für Kinderalimente. Sie versteht unter einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft: gemeinsames Haushalten. «Wenn sie kein gemeinsames Haushaltskässeli haben, die Wäsche oder die Einkäufe nicht gemeinsam besorgen und nicht zusammen kochen, dann ist das keine Wirtschaftsgemeinschaft.»

Erfolgreiche Beschwerde

Im Fall von Nirosh ist eine Alimentenkürzung also nicht angebracht. Dem 8-Jährigen gefällt die neue Wohnform. Seine Mutter dagegen fühlt sich für ihre guten Absichten bestraft. Brigitte Berz: «Das ist das, was mich am meisten betroffen hat, das Vorgehen der Gemeinde. Dass man einfach von einem auf den anderen Tag ein Schreiben bekommt, wo Sachen drinstehen, als hätte man weiss nicht was verbrochen.»

Brigitte Berz hat Beschwerde eingereicht und auf die getrennte Haushaltsführung hingewiesen. Untersiggenthal ist auf den Entscheid zurückgekommen, zahlt wieder die alten Kinderalimente von 675 Franken und verzichtet auch auf die Rückforderung.

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