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Geld Bankiervereinigung nimmt Stellung zu Retrozessionen

Jahrelang haben Banken versteckte Provisionen eingesackt, wenn sie ihrer Kundschaft Anlagefonds verkauft haben. Das Bundesgericht hat entschieden: Dieses Geld gehört den Kunden. Im Exklusiv-Interview mit «Espresso» nimmt die Bankiervereinigung Stellung.

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Bankiervereinigung nimmt Stellung zu Retrozessionen
aus Espresso vom 06.02.2013. Bild: key
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 28 Sekunden.

Es geht um sogenannte Retrozessionen. So werden diese Provisionen in der Fachsprache genannt. Eine Provision, die eine Bank von der Fondsgesellschaft erhält, wenn sie einen Kunden zur Beteiligung an einem Fonds überzeugen kann.

Bis zu einem Prozent der investierten Summe fliesst so an die Bank. Viele Kleinanleger haben unterdessen versucht, dieses Geld von der Bank zu erhalten - ohne Erfolg! Die Banken interpretieren das Gerichtsurteil zu ihren eigenen Gunsten und wollen nur Vermögensverwaltungskunden das Geld zurückerstatten.

«Ich bin enttäuscht»

Auch Hanspeter Schoop aus Flüh im Kanton Solothurn gehört zu den Geprellten: «Ich bin enttäuscht und frustriert, dass man den Kunden nicht das zugesteht, was man nach normalem Rechtsempfinden erwarten würde.»

Auch verschiedene Bankenrechtsexperten kritisieren das Verhalten der Banken scharf. Aber wahrscheinlich brauche es noch einmal einen Musterprozess bis vor Bundesgericht, damit auch die Kleinanleger zu ihrem Recht kommen, meint zum Beispiel Rechtsprofessorin Susan Emmenegger von der Universität Bern.

Bankiervereinigung: Nur bedingt Verständnis für Kundenärger

Christoph Winzeler von der Bankiervereinigung kann die Kleinanleger nur bedingt verstehen. Seiner Meinung nach ist das Bundesgerichtsurteil in der Öffentlichkeit falsch dargestellt worden. Eine präzise Auslegung zeige in der Tat, dass die Banken nur in Bezug auf Vermögensverwaltungskunden über die Bücher müssten.  

Dass eine Bank grundsätzlich bekannt geben müsse, wie viel Provision sie beim Verkauf eines Produkts für sich verdient, lehnt Winzeler gegenüber «Espresso» ab: «Das ist die Marge der Bank und ist Teil des Geschäftsgeheimnis, das muss man nicht offenlegen.»

Vergleichbar sei da ein Autokauf, bei dem der Kunde auch nicht im Detail wisse, was der Verkäufer allenfalls noch von  Zulieferern erhalte.

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