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Internet-Handel: Die miesen Tricks der Check-Betrüger
Aus Kassensturz vom 08.05.2007.
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Geld Internet-Handel: Die miesen Tricks der Check-Betrüger

Check-Betrüger treiben auf Internet-Handelsplätzen ihr Unwesen und ziehen arglose Kunden mit einer perfiden Masche über den Tisch. Sie täuschen Kaufinteresse vor und bezahlen mit einem überhöhten Check. Wer darauf reinfällt, verliert viel Geld.

Wer etwas über das Internet verkaufen will, einen alten Töff etwa, oder einen Mikrowellenherd, und dann von Interessenten aus dem Ausland einen Check erhält, muss vorsichtig sein. Und zwar äusserst vorsichtig, wie das Beispiel von Sandro L. zeigt.

Er hatte sein Motorrad auf einer Internet-Seite zum Verkauf ausgeschrieben. Ein Interessent namens David Cornell aus England meldete sich per Email. Er schlug vor, mit Check zu bezahlen. Käufer und Kunde wurden einig. Bald darauf erhielt Sandro L. einen Bankcheck über 4000 Euro. Seltsam: Er wollte umgerechnet nur 2700 Euro für sein Motorrad.

Der Käufer erklärte ihm, die Differenz von 1300 Euro sei für die Transport-Firma, welche das Motorrad nach St. Petersburg bringe, wo sein Sohn studiere. Der Verkäufer solle die Differenz von 1300 Euro, umgerechnet rund 2100 Franken, mit Western Union nach Russland überweisen.

Sandro L. informiert sich bei der Berner Kantonalbank über die Bezahlung mittels Check und löst dann den Bankcheck ein. Er glaubt, er habe das Geld auf sicher und hebt von seinem Bankkonto 2100 Franken ab - die Differenz zum Verkaufspreis seines Töffs, die er an den Transporteur nach Russland überweisen soll.

Er bringt den Betrag zum Geldtransfer-System Western Union im Bahnhof Thun und überweist ihn nach Russland. Wenig später findet Sandro L. heraus: der Check war gefälscht, er hat das Geld verloren.

Obwohl er sich zuvor bei der Berner Kantonalbank informiert hatte, war er auf die Gauner-Masche hereingefallen. Hätte die Bank den Kunden vor den eigentlich bekannten Methoden der Betrüger warnen müssen? Hanspeter Merz der Berner Kantonalbank, geht davon aus, dass Sandro L. auf die Gefahren aufmerksam gemacht wurde.

Check-Betrüger in Banden organisiert

Trotzdem: «Der Fall hat uns sensibilisiert auf die Problematik. Unsere Kundenberater weisen unsere Kunden in Zukunft wieder vermehrt daraufhin, dass Checkzahlung nicht die sicherste Überweisungsart ist.»

Die Checkbetrüger sind in Banden organisiert und manipulieren Bankchecks. Systematisch kontaktieren sie Konsumenten, die auf Internet-Portalen etwas verkaufen wollen. Auch Fotograf Stefan Zürrer aus Steinen im Kanton Schwyz fiel auf die Check-Betrüger herein. Zürrer wollte einen alten Mikrowellen-Ofen verkaufen.

Ein ähnlicher Ablauf auch hier: Der Interessent meldet sich per Email mit dem Vorschlag, den Transport über Russland abzuwickeln. Der russische Transporteur müsse auch einige Sachen in der Schweiz abholen, da könne er die Mikrowelle gleich mitnehmen.

Der Check, der bald darauf bei Zürrer eintrifft, ist auf 900 Dollar ausgestellt, rund 1000 Franken mehr, als für die Mikrowelle verlangt. Stefan Zürrer bringt den Check auf die Schwyzer Kantonalbank. Diese löst ihn ein und schreibt ihm mit dem Vermerk «Eingang Vorbehalten» einen Betrag von 1150 Franken gut.

Das bedeutet: Der Kunde kann zwar über das Geld verfügen, die Bank kann die Gutschrift aber wieder rückgängig machen, falls der Check nicht gedeckt ist. Zürrer überweist 1000 Franken - die Differenz zum Kaufpreis - mit Western Union an den angeblichen Lieferanten des Käufers nach Russland. Nur wenig später erfährt er von der Bank, dass der Check ungültig sei und die Gutschrift rückgängig gemacht werde. Zürrer hat 1000 Franken verloren.

Reaktionen von Banken und SBB

Heinrich Guggenbühl, Chef der Abteilung Wirtschaftsdelikte bei der Kantonspolizei Zürich, kennt diese Checkbetrugs-Masche. Allein im Kanton Zürich ergaunerten die Betrüger im letzten Jahr 100'000 Franken.

 «Das A und O ist, das man sofort hellhörig wird, wenn einem jemand einen Check schickt über einen Betrag, der höher ist als man zugute hat», sagt Guggenbühl, «bei Checks überhaupt: nicht als Zahlungsmittel verwenden.»

Die Berner Kantonalbank hat sich bereit erklärt, den Schaden, den Sandro L. in Kauf nehmen musste, zu ersetzen. Die Schwyzer Kantonalbank will ihren Kunden Stefan Zürrer richtig informiert haben. «Wichtig im Umgang mit Checks ist, dass diese auch nach einem Jahr noch zurückgezogen werden können. Aus diesem Grund sollten keine Gegengeschäfte mit Checks eingegangen werden.»

Die SBB, Lizenznehmerin der Western Union, schreibt in ihrer Stellungnahme: «Seitens Western Union wurde das Geschäft mit der nötigen Sorgfalt, den nötigen Abklärungen und exakt nach den Wünschen der Kunden abgewickelt.»

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