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Geld Mahngebühr ohne Mahnung

Ein Kreditkarten-Kunde soll eine Mahngebühr zahlen - aber er hatte gar keine Mahnung erhalten. Das ist nur unter Umständen erlaubt, sagt «Kassensturz/Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.

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Kreditkarten: Mahngebühr nicht immer erlaubt
aus Espresso vom 15.01.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 29 Sekunden.

Bis Freitag, 28. Dezember hätte der Espresso-Hörer Roger Meier seine letzte Kreditkarten-Rechnung zahlen müssen. Diesen Termin hat er verpasst, die Zahlung aber am nächsten Arbeitstag per 31. Dezember nachgeholt. Trotzdem hat ihm GE Money Bank per 3. Januar 20 Franken Mahngebühr belastet ─ ohne Vorwarnung. Das fand Meier unfair.

Eine Mahngebühr ohne schriftliche Ankündigung: Das komme bei GE Money Bank nicht vor, sagt die Kommunikations-Chefin Brigitte Kaps. Man verschicke eine Mahnung, drei Tage später werde dann die Gebühr belastet. Roger Meier sagt: Er habe tatsächlich eine schriftliche Mahnung bekommen. Aber erst nach der Belastung der Mahngebühr.

GE Money Bank gibt schliesslich gegenüber «Espresso» zu: Nach der schriftlichen Mahnung wird den Kunden immer automatisch eine Mahngebühr von 20 Franken verrechnet. Das können Kunden auch nicht verhindern, wenn sie die Kreditkarten-Rechnung sofort bezahlen.

Dass Roger Meier die Mahngebühr abgebucht wurde, bevor er die Mahnung bekommen habe, sei keine Absicht gewesen. Das habe mit der Sonder-Situation des Jahreswechsels zu tun. Da sei die Post länger unterwegs, betont GE Money Bank. Sie lenkte dann im Fall von Roger Meier auch ein und gab ihm eine Gutschrift von 20 Franken.

Reklamieren lohnt sich!

Trotzdem hat Roger Meier seine Kreditkarte gekündigt und den Anbieter gewechselt. Er findet eine solche automatische Mahngebühr verwerflich.

An ihrem Mahn-Ablauf will sie nichts ändern. Wenn der Kunde sonst immer pünktlich zahle, sei die Bank kulant und erstatte die  Mahngebühr. Allerdings nur, wenn der Kunde reklamiere.

Mahngebühr nicht immer erlaubt

Tipp

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Für Viseca- und GE Money Bank-Kunden: Solange sie nicht regelmässig die Rechnungen zu spät gezahlt haben, lohnt sich eine Reklamation gegen eine Mahngebühr. Häufig zeigen sich die Firmen kulant.

Eine Mahngebühr darf eine Kreditkarten-Firma nicht einfach verrechnen. Dies betont die Rechtsexpertin von «Kassensturz/Espresso» Gabriela Baumgartner. Die Gebühr muss in den Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen AGB bei Vertragsabschluss klar erwähnt sein. Auch genau bei welcher Mahnstufe es wie viel kostet.

Auch die Kreditkarten-Firma Viseca hat einen Paragraf zu Mahngebühren in ihren AGBs. Bei Viseca werden die Gebühren sogar ohne jegliche schriftliche Vorwarnung abgezogen.

Bis vor ein paar  Monaten hat auch Kreditkarten-Anbieter Swisscard automatisch Mahngebühren verrechnet. Sie wurde aber im April von «Kassensturz» dafür kritisiert. Unterdessen verschickt Swisscard für überfällige Kreditkarten-Rechnungen wieder Mahnungen. Erst später gibt es eine Mahngebühr. So handhaben auch Postfinance, UBS und Cornèr Bank überfällige Zahlungen.

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