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Gesundheit Mehr Profit: Klinik verzögert den Urlaub

Die Reha-Klinik «Bethesda» in Tschugg entlässt Patienten erst am Samstagmorgen in den Wochenend-Urlaub. Dies, obwohl die Therapien am Freitagnachmittag beendet sind. Mit dem Kniff kann die Klinik den Samstag voll verrechnen. Die Zeche zahlen die Prämienzahler.

Martina Wyder ist halbseitig gelähmt und kann kaum sprechen. Nur wenige Worte finden den Weg vom Hirn zur Zunge. Ein Hirninfarkt im Mai hat ihr Leben völlig aus der Bahn geworfen. Seitdem ist die 45-Jährige in verschiedenen Kliniken in der Rehabilitation. An den Wochenenden geht sie jeweils heim zu ihrer Familie.

Der Urlaub bedeute ihr enorm viel, sagt ihr Mann Andreas Wyder: «Auf der Heimfahrt im Auto jauchzt sie vor Freude! Es ist für sie das Highlight der Woche.» In den ersten Therapie-Monaten im Berner Inselspital kann Martina Wyder jeweils schon am späten Freitagnachmittag heim.

Patienten dürfen nicht heim, wann sie wollen

Im September wechselt Martina Wyder in die Klinik Bethesda nach Tschugg. Erstaunlich: Hier dürfen Patienten erst samstags in den Urlaub. «Das tut ihr überhaupt nicht gut, sie leidet darunter», sagt ihr Mann. Die Regelung ist unbegreiflich, da alle Therapien jeweils am Freitagnachmittag beendet sind. «Danach schlagen die Patienten die Zeit bis Samstagmorgen einfach tot», so Andreas Wyder.

Mehrmals ersuchte er darum, seine Frau am Freitag nach Therapieschluss abholen zu können. Die Klinik teilte ihm jeweils mit, dies sei nicht möglich. Für Wyder unverständlich.

Gleich ergeht es Erika Willms. Seit einer Hirnblutung im Juni ist auch sie in Therapie, seit einigen Monaten ebenfalls in der Bethesda-Klinik. Auch sie möchte am Freitagabend heim, darf aber nicht. «Die Ärzte sagen mir, dass der Austritt erst am Samstag möglich ist».

Medizinische Gründe können die Ärzte nicht nennen. «Das ist doch nicht zum Wohle des Patienten», so Willms. Kassensturz weiss von einem weiteren Fall, wo der Patient nur eine Nacht zu Hause verbringen darf.

Klinik wälzt Finanzproblem auf Patienten ab

Der Grund, warum Patienten nur für eine Nacht heim dürfen, ist einfach: Gehen die Patienten schon am Freitagabend, kann die Klinik den Samstag den Kassen nicht verrechnen. Das gibt die Klinik unverblümt zu. Es sei ein Problem, schreibt die Klinikleitung «Kassensturz»: «Würde ein Grossteil der 80 Akutpatienten pro Woche einen nicht verrechenbaren Urlaubstag beziehen, müssten wir mit unverkraftbaren Ertragsausfällen rechnen».

Im Klartext: Die Klinik löst ihr Finanzproblem, indem sie Patienten bis Samstagmorgen in der Klinik behält - Auch wenn diese heim können und wollen.

Dass man mit der Regelung das Patientenwohl missachte, lässt die Klinikleitung nicht gelten. «Selbstverständlich berücksichtigen wir die Bedürfnisse und die Verfassung der Patienten für den Behandlungserfolg», schreibt die Klinik. Und behauptet: «Urlaube sind grundsätzlich jederzeit möglich, auch ab Freitag.»

Noch im letzten Jahr war der Austritt am Freitag kein Problem. Die Klinik erhielt von den Krankenkassen für den Samstag eine Vergütung. Nachdem die Tarifverhandlungen zwischen Klinik und Kassen gescheitert waren, hat der Kanton Bern für 2012 provisorische Tarife festgelegt. Darin ist die bisherige Urlaubsvergütung nicht mehr vorgesehen.

Santesuisse: «Inakzeptable Praxis»

«Auch wenn die Patienten schon um sieben Uhr abreisen, kann die Klinik die volle Tagespauschale von 820 Franken verrechnen, eine Nacht in einem sehr guten Fünfsternehotel.», kritisiert Santesuisse-Sprecherin Silvia Schütz.

 Rechne man das auf einen Aufenthalt von zehn Wochen, komme man auf über 8000 Franken. «Die Klinik generiert hier schön Einnahmen damit. Bezahlen muss die Kasse - und schliesslich der Prämienzahler.»

Experte: Urlaubsregel grenzt an Nötigung

Auch Christoph Zenger, Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht an der Universität Bern, kritisiert die Klinik: «Diese Praxis kommt in den Grenzbereich der Nötigung.» Man könne nicht von einer strafrechtlichen Nötigung sprechen, weil die Klinik den Patienten keine direkten Nachteile androhen würden. Aber: «Die Organisation der Klinik und die Situation als Patient führen dazu, dass ein Einschüchterungsverhältnis herrscht, wo der Patient sich nicht ohne weiteres behaupten kann.

Paul Jürgen Willms und Andreas Wyder wollten beide nicht mehr länger zusehen, wie ihre Frauen leiden. Sie haben die Klinik informiert, dass sie ihre Frauen ab sofort schon am Freitag abholen. «Ich weiss ja nicht, wie und ob das mit der Intervention von «Kassensturz» zu tun hat. Aber plötzlich geht das nun doch», sagt Paul Willms. Den beiden Patientinnen geht es nun übrigens viel besser

«Kassensturz»-Chat

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Was haben Patienten für Rechte? Im «Kassensturz»-Studio gab ein Patientenrechtsexperte Auskunft. Weitere Experten beantworteten Zuschauerfragen im Chat.

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Patient darf gehen

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«Grundsätzlich können die Patienten frei entscheiden, wann sie heimgehen», urteilt Christoph Zenger von der Universität Bern. Wenn es keine medizinische Gründe gibt, darf die Klinik den Urlaub nicht verweigern. Die Klinik darf die Patienten auch nicht «als Strafe» aus der Therapie entlassen, wenn sie schon am Freitag heimgehen.

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