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Prämienkorrektur: Darum geht es im Begleitschreiben des Bundes
Aus Espresso vom 31.10.2014. Bild: Keystone
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Gesundheit Prämienkorrektur: Der Bund verwirrt mit seinem Begleitschreiben

Die Krankenkassenprämien waren in den letzten Jahren in einigen Kantonen zu hoch und in anderen zu tief. Das wird nun ausgeglichen. Die Angelegenheit ist komplex. Wer das Begleitschreiben des Bundes liest, versteht zunächst nur Bahnhof. Ein Erklärungsversuch.

Die Krankenkassen müssen die voraussichtlichen Prämien jeweils im voraus an das Bundesamt für Gesundheit BAG melden. Doch wie viele Kunden sie im Folgejahr haben, wie krank diese werden und welche Franchisen sie wählen, können sie nur abschätzen.

Zwischen den Prämien für die Grundversicherung und den tatsächlichen Kosten für medizinische Leistungen ist zwischen 1996 und 2013 ein Ungleichgewicht entstanden. In vielen Kantonen haben die Versicherten mehr Prämien bezahlt, als sie tatsächlich Kosten verursacht haben.

800 Millionen Franken Rückerstattungen

Nach einem längeren politischen Hickhack über die Frage, ob und wie die Differenz ausgeglichen werden soll, hat sich das Parlament schliesslich auf einen Kompromiss geeinigt.

Von den 1,6 Milliarden Franken die in manchen Kantonen zu viel bezahlt wurden, werden 800 Millionen Franken rückerstattet. Der Bund, die Versicherungen und die Versicherten bezahlen je einen Drittel.

Gewinner und Verlierer

Die Versicherungen haben sich gegen eine Prämienkorrektur gewehrt. Für sie stimmt das Verhältnis von Aufwand und Ertrag für die Umschichtung nicht. Die Policen sämtlicher Versicherten mussten um den säumigen Betrag ergänzt werden, Versicherte aus Kantonen mit einem Guthaben werden später informiert.

Die Versicherten in 13 Kantonen müssen während höchstens drei Jahren einen Zuschlag von 62.40 Franken bezahlen (Ausnahme VS: Fr. 56.40 und SG: Fr. 9.00). Profitieren können die Versicherten in neun Kantonen. Vier Kantone sind nicht von der Prämienkorrektur betroffen.

Schwierig zu kommunizieren

Das Bundesamt für Gesundheit BAG liess die Krankenkassen ein Merkblatt über die Prämienkorrektur an ihre Versicherten schicken. Dieses überforderte aber viele Prämienzahler, wie eine Umfrage von «Espresso» bei einigen Versicherungsgesellschaften zeigt.

Die Sache sei halt sehr komplex, sagt Swica-Informationschefin Silvia Schnidrig: «Die Rückmeldungen, die wir erhalten, basieren auf dem Merkblatt des BAG. Wir haben selbst keine Zusatzinfos verschickt.» Das werde man nun nachholen.

CSS verzichtet auf BAG-Merkblatt

Einige Versicherungsgesellschaften informierten ihre Versicherten mit eigenen Erklärungsversuchen, Grafiken und Fragen/Antworten.

Die CSS verzichtete auf den Versand des BAG-Merkblatts und informierte ihre Versicherten mit einer eigenen Mitteilung im CSS-Magazin und online. Die Unterlagen der CSS zeigen, dass man auch einfacher und verständlicher informieren kann, als der Bund dies gemacht hat. (siehe Links in der Box)

Neue Ungerechtigkeit ersetzt alte

Entscheidend für die Belastung oder Gutschrift ist einzig der Wohnsitz am 1. Januar 2015. Damit fühlen sich viele Versicherte verschaukelt, die in der Zwischenzeit den Wohnort gewechselt haben. Wer beispielsweise von Bern nach Zürich gezogen ist, konnte in Bern Prämien sparen und wird jetzt in Zürich noch dafür «belohnt».

Umgekehrt wird doppelt zur Kasse gebeten, wer von Zürich nach Bern gezogen ist. Diese neue Ungerechtigkeit war den Parlamentariern zwar bewusst. Sie wurde aber als das kleinere Übel angesehen und als Teil des Kompromissvorschlags gutgeheissen.

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