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Päckli-Ärger: Empfänger müssen für Zoll-Kontrollen zahlen
Aus Kassensturz vom 10.11.2015.
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Konsum Päckli-Ärger: Empfänger müssen für Zoll-Kontrollen zahlen

Böse Überraschung für Konsumenten, die im Ausland Ware bestellen: Die Post verlangt für die Zollkontrolle vom Empfänger eine Gebühr – egal, ob das Paket richtig oder falsch deklariert ist. Rechtzeitig vor Weihnachten sagt «Kassensturz», welche Kosten beim Online-Shopping entstehen können.

Michael Meier aus St. Gallen ärgerte sich gleich doppelt: Er hatte in England Druckerpatronen bestellt. Zwei Stück für 47 Franken. Doch die Lieferung kam und kam nicht an. Also beschwerte er sich beim Lieferanten. Doch dieser hatte die Ware längst abgeschickt.

«Das Päckli ist dann mit einer Woche Verspätung gekommen», sagt Meier. Bei der Auslieferung musste er sich gleich nochmals aufregen. Der Pöstler wollte 13 Franken Nachnahme-Gebühr für eine Zollkontrolle, eine sogenannte Revision. Doch im Paket war nichts Verbotenes: Weder Drogen noch illegale Medikamente. Nur zwei Druckerpatronen für 47 Franken.

Die kostenpflichtige Zollkontrolle

Revision heisst: Die Post überprüft – im Auftrag des Zolls – stichprobenweise Sendungen aus dem Ausland auf falsch deklarierte oder verbotene Waren. Die Gebühr wird immer erhoben. Auch wenn das Päckchen in Ordnung ist.

«Es ist ja so, dass ich nicht direkt der Auftraggeber bin dieser Zollrevision. Das ist der Staat, der Zoll, der der Post diesen Auftrag gegeben hat. Dass ich nun bezahlen soll als Endkonsument verstehe ich nicht», sagt Meier.

«Jedes hundertste Paket wird kontrolliert»

Meier ist nicht der einzige, der sich ärgert: Nach einem Bericht der Radio-Sendung «Espresso» schrieben Konsumenten ihre Meinung ins Forum. Der Ärger überwiegt.

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Zoll-Ärger: Empfänger muss für Päcklikontrolle zahlen
aus Espresso vom 27.05.2015. Bild: Keystone
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«Es geht darum, dass eine vom Bund angeordnete Massnahme vom Empfänger zu bezahlen ist. Der Bund will diese Massnahme. Also soll er auch die Verantwortung dafür übernehmen und sie nicht auf dritte abwälzen.» Oder: «Gemäss Post wird nur etwa jedes hundertste Paket kontrolliert. Aber von den letzten zehn Paketen habe ich viermal diese Gebühr bezahlt.»

Neues Gesetz verlangt andere Kontrolle

Früher kontrollierten Zöllner die Päckli. Dafür verlangte der Zoll keine Gebühren. Seit der Revision des Zollgesetzes ist die Post zuständig. Nun kostet es.

Post-Mediensprecher Bernhard Bürki rechtfertigt sich: «Es ist für die Post auch nicht ganz glücklich. Weil wir müssen im Auftrag des Zolls eine Arbeit machen und können diese Arbeit dem Zoll nicht weiterverrechnen. Die Alternative wäre, dass die Post das gratis macht, also dass ihre Arbeit nicht verrechnet wird oder dass sie es dem Kunden verrechnet. Und die Post verrechnet diese Arbeit, die sie im Auftrag des Zolles macht, dem Kunden.»

Auch bei privaten Kurierdiensten gibt es Päckli-Kontrollen. Doch im Gegensatz zur Post verrechnen sie nichts. Die Post verlangt diese Gebühr jedes Jahr von 25000 Kunden.

Preisüberwacher: «Der Staat muss kontrollieren»

Konsumenten fühlen sich ungerecht behandelt. Ein Fall für den Preisüberwacher Stefan Meierhans. «Ich kann‘s sehr gut nachvollziehen, dass dies die Leute ärgert. Es ist nämlich eine klassische staatliche Aufgabe, die Verzollung vorzunehmen. Da hat man die Kosten einfach der Post überbunden und verrechnet sie weiter. Die Leute ärgert das. Zu Recht. Es ist nämlich auch so, wenn sie über die Grenze fahren mit dem Auto, hat es dort auch kein Kässeli und Sie müssen einen Fünfliber geben, um den Lohn des Zöllners mitzufinanzieren. Also letztlich müsste einfach der Staat diese Aufwendungen übernehmen.»

Obwohl diese Gebührenregelung seit Jahren läuft, hat die Post nicht alle Abläufe im Griff: Gemäss Nachnahme-Quittung können sich Kunden über die Revision im Internet informieren. Die Post verweist auf eine Veranlagungsverfügung, die mittels Passwort elektronisch verfügbar sei. Michael Meier konnte die Verfügung nicht herunterladen. Als er sich beim Kundenservice erkundigte, erfuhr er den Grund: Der Link funktioniere nicht.

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