Wer sich beim Abschluss eines Vertrages in wesentlichen Punkten geirrt hat oder vom Anbieter getäuscht worden ist, kann den Vertrag anfechten. So steht es im Gesetz.
Datacom-Kunden fühlen sich getäuscht und abgezockt
Bei der Publikumsredaktion von «Kassensturz/Espresso» melden sich seit Wochen unzählige, vor allem ältere Konsumentinnen und Konsumenten, die sich von der Firma Datacom getäuscht und abgezockt fühlen. Sie hätten gedacht, dass es sich bei der Anruferin um die Swisscom handle, sagen viele, anderen war nicht bewusst, dass sie ein teures Abonnement abgeschlossen haben, das ihnen gar nichts nützt.
Auf ihrer Homepage «www.datacom-kassensturz.info» wehrt sich Datacom gegen diese Vorwürfe und unterstellt der Redaktion «Kassensturz/Espresso», sie verbreite «unhaltbare Behauptungen». Ein Nichtbezahlen der Datacom-Rechnungen werde «am Ende unverhältnismässig teuer zu stehen kommen, da sich zur Grundforderung weitere Kosten dazugesellen (Betreibungskosten, Gerichtsgebühren)».
Ein Gerichtsverfahren ist vor allem für Datacom ein Risiko
Das ist falsch: Gerichtsgebühren und Betreibungskosten muss nur bezahlen, wer in einem Gerichtsurteil dazu verpflichtet worden ist. Im Schweizer Recht muss die klagende Partei sämtliche Gerichts- und Betreibungskosten vorschiessen. Unterliegt sie vor Gericht, bleibt sie auf diesen Kosten sitzen.
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Auf der Homepage schreibt die Datacom weiter, die Empfehlungen von «Kassensturz/Espresso» hätten zu «mehreren unnötigen Betreibungen und Gerichtsverfahren geführt, an deren Ende enttäuschte Kunden deutliche mehr bezahlen mussten, als die eigentliche Grundforderung.» «Kassensturz/Espresso» ist ein einziger Fall bekannt, in dem Datacom eine über 90-jährige Frau betrieben und nach ihrem Rechtsvorschlag eine Klage bei Gericht eingereicht hat. Fakt ist aber: Datacom hat das Klagebegehren wenige Tage vor der angesetzten Schlichtungsverhandlung zurückgezogen.
Weitere Fälle sind von «Kassensturz/Espresso» nicht bekannt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Wird auf einer Betreibung innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erhoben, ist das Verfahren unterbrochen. Der Kläger muss dann ein ordentliches Gerichtsverfahren einleiten. Das ist nicht nur mit Kosten verbunden: Datacom riskiert in einem solchen Verfahren, dass ein Richter über die Gültigkeit der verschickten Rechnungen urteilt. Ein hohes Risiko für Datacom.