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Falsche Einzahlung: Orange/Salt zahlt erst nach Betreibung zurück
Aus Espresso vom 26.06.2015. Bild: Colourbox
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Multimedia Falsche Einzahlung: Orange/Salt zahlt erst nach Betreibung zurück

Aus Versehen landeten 1028 Franken statt bei der Ärztekasse bei Orange Communications. Trotz diesem offensichtlichen Irrtum zahlte Orange (heute Salt) das Geld erst zurück, nachdem gegen sie die Betreibung eingeleitet wurde.

Monika Irion aus Rheinfelden macht seit Jahren die Einzahlungen für ihre betagte Mutter. Durch die falsche Eingabe einer Referenznummer eines Einzahlungsscheins wurde eine Zahlung an das Telekommunikations-Unternehmen Orange einbezahlt – obwohl weder Frau Irion noch ihre Mutter dort Kunden sind.

Auf Betteltour

Als sie den Irrtum bemerkte, nahm Monika Irion Kontakt mit Orange auf, füllte wie geheissen ein Rückerstattungsformular aus und hoffte auf eine schnelle Erledigung. Weit gefehlt. Es geschah – nichts. Hartnäckig fragte Irion immer wieder nach und bekam jedes Mal denselben Bescheid: Man habe keine Kenntnis von diesem Fall, habe auch keine Belege erhalten. Ob Monika Irion die Unterlagen bitte nochmals schicken könne. Also schickte Irion immer wieder Kopien der Belege ein, die jedes Mal irgendwo im Chaos der Orange-Verwaltung verschwanden.

Am 20. März, fast zwei Monate nach dem Malheur mit der falschen Einzahlung, hatte sie genug und leitete die Betreibung gegen das Unternehmen Orange ein. Orange wollte dann nochmals alle Unterlagen haben, und zahlte schliesslich am 21. April das Geld zurück – bald drei Monate nachdem es irrtümlich an sie überwiesen wurde.

Späte Entschuldigung

Unterdessen hat sich Orange in Salt umbenannt. Die Betreibungsgebühren von 73.30 Franken wollte Orange/Salt zunächst nicht übernehmen. Erst als sich das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 einschaltete, versprach das Unternehmen, auch diese Kosten zu bezahlen. Gleichzeitig entschuldigte es sich für das Versagen in diesem Fall.

Das sagt das Gesetz:

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Bei Irrtum muss Empfänger zurückzahlen

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts muss eine freiwillige Zahlung nicht zurückbezahlt werden, ausser wenn diese Leistung versehentlich und ungewollt erbracht wurde. Orange/Salt muss die rund 1000 Franken im erwähnten Fall also zurückzahlen.

Nun stellt sich aber noch die Frage, wer die Betreibungskosten bezahlen muss: Im Gesetz steht, dass der Schuldner die Betreibungskosten bezahlen muss (Art. 68 SchKG). Dies jedoch nur dann, wenn der Gläubiger zu recht betrieben hat. Das ist hier der Fall.

Fazit: Orange muss das Geld zurückbezahlen und die Kosten für die Betreibung übernehmen.

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