Weil die Autoindustrie immer schneller energieeffizientere Autos herstellt, passt das Bundesamt für Energie die Kriterien für die sieben Energieeffizienz-Kategorien A bis G jährlich an.
Immer auf den 1. August sind die neuen Eckdaten für Neuwagen bekannt, und es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Konkret kann das bedeuten, dass ein Kunde ein neues Auto der Energieetikette A bestellt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung im neuen Jahr ist das Auto aber ins B gerutscht, weil ab da die neuen Kriterien ausschlaggebend sind.
Händler müssen nicht informieren
Während der Übergangsfrist zwischen August und Dezember dürfen Händler selber entscheiden, welche Angaben sie dem Kunden weitergeben wollen. Allerdings moniert der «Auto Gewerbe Verband Schweiz» gegenüber «Espresso» dieses Verhalten.
Markus Peter, Leiter Automobiltechnik und Umwelt formuliert es so: «Da wäre es sicher zu empfehlen, dass man dem Kunden gegenüber mindestens erwähnt, dass es bei der Auslieferung im neuen Jahr Änderungen geben kann und das gewünschte Fahrzeug möglicherweise in eine andere Energieeffizienz-Kategorie fällt.»
Noch besser wäre es, meint er weiter, wenn der Händler mit dem Kunden im zentralen Datenspeicher nachschaut, ob dem so ist.
Ein paar hundert Franken haben oder nicht haben
Je nach Kanton winken dem Autokäufer rechte Belohnungen, wenn er sich für ein Fahrzeug der Energieeffizienzkategorie A entscheidet. Beispielsweise erlässt der Kanton Freiburg solchen Kunden die Motorfahrzeugsteuer während drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Andere Kantone erlassen solchen Fahrzeugen zumindest einen Teil der Steuer. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich beim Autohändler nach der Energieeffizienz-Kategorie bei Auslieferung des Fahrzeugs zu erkundigen.