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Elektro-Stehroller: Viele sind auf Strasse und Trottoir verboten
Aus Espresso vom 08.12.2015. Bild: Youtube / Matthew Yip
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Umwelt und Verkehr Viele Elektro-Stehroller sind auf Strasse und Trottoir verboten

In vielen Weihnachtskatalogen werden trendige ein- und zweirädrige Elektro-Fahrzeuge angeboten. Entsprechend landen sie auf Wunschlisten von Jung und Alt. Was viele Anbieter nur unauffällig oder gar nicht kommunizieren: Praktisch alle diese E-Fahrzeuge darf man kaum nutzen.

Damit ein sogenannter Elektro-Stehroller für den Strassenverkehr zugelassen wird, muss er eine Typengenehmigung erlangen. Dies hat gemäss Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen Astra, bis jetzt nur gerade ein Modell geschafft: «Der Segway-Stehroller, der Urtyp des Stehrollers, ist typengeprüft. Ihn kann man auf dem Strassenverkehrsamt einlösen und erhält eine Töffli-Nummer dazu.»

Starke Motoren und oft schwache Bremsen

Zwei Stehroller.
Legende: Die Stadtpolizei Zürich informiert. Stadtpolizei Zürich

Rechtlich sind Elektro-Stehroller seit dem 1. Juni 2015 den Motorfahrrädern gleichgestellt. Ab 14 Jahren darf man sie mit einem Fahrausweis M oder G fahren, ab 16 auch ohne Ausweis. Nebst dem Stehroller Segway hat nur noch eine Handvoll Elektro-Trottinette die Typenprüfung erfolgreich absolviert.

Sämtliche anderen ein- oder zweirädrigen Elektro-Stehroller und -Trendfahrzeuge, wie diejenigen der Marken «Smart Wheel», «Airwheel» oder «Hovertrax», sind also nicht für den Strassenverkehr zugelassen – auch nicht fürs Trottoir.

Bei den E-Bikes gibt es die Möglichkeit, dass langsamere, schwächere Modelle auch ohne Typenprüfung auf der Strasse oder dem Veloweg fahren dürfen. Sie gelten als sogenannte Leicht-Motorfahrräder. Die angebotenen ein- und zweirädrigen Elektro-Trendfahrzeuge haben für diese Kategorie aber einen zu starken Motor und oft auch zu schwache Bremsen. Astra-Sprecher Thomas Rohrbach sagt daher: «Wir kennen kein Fahrzeug dieser Art, das heute als Leicht-Motorfahrrad verkehren könnte.»

Bei einem Unfall zahlt die Versicherung nicht

Der Astra-Sprecher kritisiert, dass die Verkäufer die Kunden nicht deutlicher auf die Rechtslage hinweisen. Allgemein auf die Rechtslage oder das Astra zu verweisen, genüge nicht. «Wer solche Gefährte verkauft, hat gegenüber dem Kunden die Pflicht zu sagen, wo er damit fahren darf», meint Thomas Rohrbach.

Immerhin: Die Recherchen von «Espresso», dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, haben die Grossverteiler Migros und Coop dazu bewogen, bei Elektro-Stehrollern ohne Typen-Zulassung die Produktinformationen anzupassen.

Die Verkehrspolizei der Stadt Zürich hat wegen der zunehmenden Verbreitung der Elektro-Trendfahrzeuge ein Merkblatt verfasst. Roman Rothacher, Fach- und Einsatzleiter der Stadtzürcher Verkehrspolizei, sagt, dass nicht zugelassene Fahrzeuge angehalten würden.

Man weise die Lenker auf das Risiko hin: «Wenn sie jemanden anfahren und sich diese Person das Bein oder die Hüfte bricht, entstehen hohe Kosten, die der Lenker bezahlen muss. Denn die Versicherung wird wahrscheinlich Regress nehmen.» Zudem riskiere der Fahrer des elektrischen Trendfahrzeugs eine Verzeigung mit Busse.

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