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Wohnen Gute Erfahrung mit Formularpflicht

Was der Bundesrat für alle Kantone will, ist im Kanton Zug seit 1992 üblich: Vermieter müssen bei einem Wohnungswechsel den bisherigen Mietzins bekannt geben und allfällige Erhöhungen begründen. Im Kanton Zug sind Vertreter der Vermieter und Mieter mit der Praxis grundsätzlich zufrieden.

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Positive Erfahrungen mit der Formularpflicht im Kanton Zug
aus Espresso vom 16.01.2014. Bild: keystone
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Ob die Formularpflicht tatsächlich dazu beiträgt, dass die Mieten nicht ins Unermessliche steigen, sei fraglich. Das sagt Urs Bertschi, Co-Präsident des Zuger Mieterverbands gegenüber «Espresso»: «Die Offenlegung des bisherigen Mietzins ist aber zumindest ein Hilfsmittel, das Transparenz schafft.» Allerdings brauche es schon Überwindung für einen Mieter, gleich in den ersten 30 Tagen eines Mietverhältnis dem Vermieter die rote Karte zu zeigen. So erklärt sich Bertschi, dass in den letzten Jahren nur wenige Fälle tatsächlich vor der Schlichtungsstelle gelandet sind.

Ärgerlich: Formulare nicht ausgefüllt

Beim Mieterverband des Kantons Zug sehe man immer wieder Formulare, die seitens der Vermieter mangelhaft ausgefüllt seien. Laut Urs Bertschi fehlen teilweise die Begründungen für eine Mieterhöhung völlig. Ein klarer Vorwurf an die Seite der Vermieter.

«Transparenz ist wichtig »

Der Hauseigentümerverband Zugerland bedauere solche Fälle und könne sie auch nicht ganz ausschliessen, erklärt der Geschäftsführer Alain Fuchs. «Transparenz ist wichtig, und ich finde das absolut korrekt, dass man dem Mieter den Anfangsmietzins mitteilt», stellt Alain Fuchs klar. Und er ermutigt Mieter, sich auch aktiv nach einer Begründung für eine Mieterhöhung zu erkundigen, wenn eine solche fehle.

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