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Der letzte Wille im Krankenbett

Laufzeit 4 Minuten 2 Sekunden. , Tobias Fischer

Welche medizinsche Behandlung wünscht sich ein Patient, der seinen Willen nicht mehr äussern kann? Eine schriftliche Patientenverfügung trägt bei schwierigen Entscheidungen zur Klärung bei. Ab 2013 kann man auch eine Vertrauensperson bestimmen, die einen bei medzinischen Entscheidungen vertritt.

Kann ein Patient oder eine Patientin nicht mehr selbst urteilen, bespricht die von ihm bestimmte Vertrauensperson die medizinschen Massnahmen mit dem behandelnden Arzt und entscheidet im Namen des Patienten. Die Vertretung muss den Patienten und seine Grundhaltung also sehr gut kennen. Und nicht nur das: Wichtig sei auch der Charakter, sagt Daniela Ritzenthaler von der Ethik-Organisation «Dialog Ethik»: «Es ist sehr belastend, für einen Menschen, den man gern hat, solch schwerwiegende Entscheidungen zu treffen.» Um Vertrauenspersonen, Ärztinnen und Ärtzen medizinische Entscheidungen möglichst zu erleichtern, solle man möglichst klare Anweisungen in einer Patientenverfügung festhalten.

Patientenverfügung soll aktuell sein
Ob man nach einer schweren Gehirnschädigung zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Mendikamente wünscht, das kann man selbst aufschreiben und mit Datum und Unterschrift ergänzen. Verschiedene Organisationen bieten jedoch spezielle Formulare für die Patientenverfügung an - und viele von ihnen sind nun daran, diese Formulare im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen ab 2013 anzupassen. Bisherige Verfügungen bleiben weiterhin gültig, die neuen Formulare bieten aber die Gelegenheit zu prüfen, ob die Willensäusserungen noch aktuell sind - und ob man in der Verfügung neu eine Vertrauensperson bestimmen will. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Patientenverfügungen alle zwei Jahre oder nach einer grösseren gesundheitlichen Veränderung zu überprüfen.

Bei der Anpassung der Patientenverfügung besonders früh und besonders umfangreich ist die Organisation Pro Senectute: Hier wurde aus der Verfügung eine ganze Mappe, die unter dem Titel «Docupass» auch Fragen zum Thema Organspende sowie Anordnungen für den Todesfall (z. B. Sterbeort, Bestattung) und für den Fall einer Urteils-Unfähigkeit enthält. Andere Organisationen bieten ihre neuen Formulare ab Herbst an.

Auf Versichertenkarte gespeichert
Zu den Neuerungen ab 2013 gehört auch, dass man auf der Versichertenkarte der Krankenkasse speichern lassen kann, ob man eine Patientenverfügung hat - und wo diese hinterlegt ist. Als Aufbewahrungsort eignen sich Vertrauenspersonen, die im Notfall gut erreichbar sind: enge Verwandte oder der Hausarzt zum Beispiel. Das neue Gesetz schreibt vor, dass Ärztinnen und Ärtze anhand der Versichertenkarte prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt - dringliche Fälle ausgeschlossen.

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Gabriela Baumgartner neue Rechtsexpertin

Die neue Rechtsexpertin von «Kassensturz/Espresso» heisst Gabriela Baumgartner. Sie wird ab August eigene Geschichten recherchieren, beantwortet Rechtsfragen aus dem Publikum und steht als Rechtsexpertin der Redaktion zur Seite.

Gabriela Baumgartner arbeitete als Juristin und Redaktorin für das Beobachter-Beratungszentrum und zuvor als Redaktorin beim «Tages Anzeiger». Sie trat als juristische Expertin im DRS3-Ratgeber auf und in der Sendung «Quer» des Schweizer Fernsehens in der Rubrik «So nicht!».

Nach einer kaufmännischen Ausbildung absolvierte die 49-Jährige auf dem zweiten Bildungsweg die Matura. Anschliessend studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Im Rahmen eines Nachdiplomstudiums an der Universität Bern spezialisierte sich Gabriela Baumgartner auf den Gebieten Arbeits-, Konsum- und Gesundheitsrecht.

Sie ist zudem Autorin verschiedener Sachbücher. Unter anderem zu den Themen besser Schreiben und über den Umgang mit Geld. Im Oktober erscheint ihr neustes Buch: In «Fair qualifiziert?» geht es um Mitarbeiter-Beurteilungen und Arbeitszeugnisse.

Doris Slongo auch weiter bei «Kassensturz»
Baumgartner wird in «Espresso» die Rubrik
«Ihre Rechtsfrage» übernehmen, die bisher Doris Slongo gemacht hat. Mit dieser personellen und organisatorischen Veränderung geht diesen Sommer eine langjährige Zusammenarbeit mit Doris Slongo zu Ende.

Slongo hat als externe Rechtsexpertin die Redaktion «Espresso» über viele Jahre beraten und zahlreiche Beiträge für die Rubrik «Ihre Rechtsfrage» erarbeitet. In «Kassensturz» wird sie bis auf weiteres im gleichen Umfang wie bisher als Rechtsexpertin auftreten.

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