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Verwirrung um Stern im Telefonbuch

Ausserdem in der Sendung:

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Seit dem 1. April 2012 sind Konsumentinnen und Konsumenten besser vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt. Unter anderem durch den Stern, der im Telefonverzeichnis anzeigt: Werbeanrufe sind hier unerwünscht! Aber gilt dieser Stern auch für adressierte Werbung? Das Konsumentenmagazin «Espresso» weiss: Diese Frage ist nicht abschliessend beantwortet.

Laut dem neuen Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bedeutet der Stern im Telefonbuch, dass jemand «keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte». Diese Formulierung ist in den Augen von Fachleuten «unglücklich» und «unklar», und ihre Auslegungen gehen weit auseinander: Beim Schweizer Dialogmarketing Verband heisst es auf Anfrage, der Stern habe keine Bedeutung für Werbebriefe; Rechtsanwalt Ueli Grüter sagt genau das Gegenteil.

Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält den Gesetzestext für unklar: Theoretisch könnte Werbung per Post zwar mitgemeint sein, bei der Beratung im Parlament ging es aus Sicht des Seco allerdings alleine um Werbung per Telefon oder Fax. «Wofür der Stern steht, das kann erst ein Gericht abschliessend beurteilen und entscheiden», sagt Jürg Herren, der stellvertretende Leiter des Ressorts Recht beim Seco auf Anfrage von «Espresso».

Eine Klärung wünscht man sich auch im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Dort setzt man allerdings nicht allein auf Gerichte, man sucht auch neue Lösungen. Ein möglicher Ansatz wäre ein zusätzlicher Stern im Telefonverzeichnis: Neben dem Stern bei der Telefonnummer könnte ein Stern bei der Adresse klar zeigen, dass adressierte Werbebriefe unerwünscht sind.

Telefonnummer «Directories» um Sterneintrag zu verlangen:
0848 86 80 86

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Verwirrung um Stern im Telefonbuch

Laufzeit 6 Minuten 43 Sekunden. , Tobias Fischer
Seit dem 1. April 2012 sind Konsumentinnen und Konsumenten besser vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt. Unter anderem durch den Stern, der im Telefonverzeichnis anzeigt: Werbeanrufe sind hier unerwünscht! Aber gilt dieser Stern auch für adressierte Werbung? Das Konsumentenmagazin «Espresso» weiss: Diese Frage ist nicht abschliessend beantwortet.

Laut dem neuen Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bedeutet der Stern im Telefonbuch, dass jemand «keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte». Diese Formulierung ist in den Augen von Fachleuten «unglücklich» und «unklar», und ihre Auslegungen gehen weit auseinander: Beim Schweizer Dialogmarketing Verband heisst es auf Anfrage, der Stern habe keine Bedeutung für Werbebriefe; Rechtsanwalt Ueli Grüter sagt genau das Gegenteil.

Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält den Gesetzestext für unklar: Theoretisch könnte Werbung per Post zwar mitgemeint sein, bei der Beratung im Parlament ging es aus Sicht des Seco allerdings alleine um Werbung per Telefon oder Fax. «Wofür der Stern steht, das kann erst ein Gericht abschliessend beurteilen und entscheiden», sagt Jürg Herren, der stellvertretende Leiter des Ressorts Recht beim Seco auf Anfrage von «Espresso».

Eine Klärung wünscht man sich auch im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Dort setzt man allerdings nicht allein auf Gerichte, man sucht auch neue Lösungen. Ein möglicher Ansatz wäre ein zusätzlicher Stern im Telefonverzeichnis: Neben dem Stern bei der Telefonnummer könnte ein Stern bei der Adresse klar zeigen, dass adressierte Werbebriefe unerwünscht sind.

Telefonnummer «Directories» um Sterneintrag zu verlangen:
0848 86 80 86

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