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Rechtsfrage: Was mus ich auf dem Versicherungsantrag beantworten?
Aus Espresso vom 19.10.2017. Bild: EQ Images
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Sonstiges Recht «Welche Fragen muss ich auf dem Versicherungsantrag beantworten?»

Eine «Espresso»-Hörerin ärgert sich über die vielen und zum Teil heiklen Fragen auf dem Antragsformular für eine Haushaltversicherung. «Espresso» sagt, was man beantworten muss, damit keine Leistungskürzung droht.

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«Espresso»-Hörerin Ruth Bitterli hat ihre bisherige Haushaltversicherung gekündigt. Sie vergleicht Angebote und entscheidet sich für das Produkt einer genossenschaftlich organisierten Versicherung.

Doch beim Ausfüllen des Antragsformulars kommt sie ins Stutzen: Dort soll sie nämlich den Namen des bisherigen Versicherers angeben und die Nummer der Police. «Solche Informationen verunmöglichen doch jeglichen Wettbewerb», findet Ruth Bitterli. Aber die Versicherung besteht auf diesen Informationen. Sonst würde man keinen Vertrag mit ihr abschliessen, antwortet man ihr per Mail.

Versicherung will Risiko einschätzen können

Doch mit dieser Antwort gibt sich Ruth Bitterli nicht zufrieden. «Sind solche Fragen wirklich rechtens?», möchte sie deshalb vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Wer eine Versicherung abschliessen will, muss der Versicherungsgesellschaft alle Informationen geben, damit diese das Risiko abschätzen kann, welches der Vertragsschluss mit sich bringt. Aufgrund des Risikos wird sich die Versicherung überlegen, ob sie überhaupt einen Vertrag eingehen will und wenn ja, zu welcher Prämie.

Fragen auf einem Antrag ungenügend oder gar falsch zu beantworten, ist keine gute Idee. In einem Schadenfall kann die Versicherung die Deckung ablehnen und den Vertrag kündigen. Das steht so im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Dieses Gesetz regelt auch, wie weit das Fragerecht der Versicherung vor dem Abschluss gehen darf. Auskunft geben muss ein Antragsteller laut Gesetz über «alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen». Was «erheblich» bedeutet, klärt ein Urteil des Bundesgerichtes. Dort heisst es, «erheblich» seien alle Informationen, wonach eine Versicherung im Antragsformular frage.

Schummeln lohnt sich bei Versicherungen nie

Für Espresso-Hörerin Ruth Bitterli heisst das: Wenn sie dieses Versicherungsprodukt wünscht, so muss sie die Fragen nach der letzten Versicherung wahrheitsgetreu und vollständig angeben. Das gleiche gilt übrigens auch – und ganz besonders – bei Fragen zur Gesundheit. Dort ist es empfehlenswert, die Fragen selber auszufüllen und diese Aufgabe nicht etwa einem Versicherungsmitarbeiter oder gar Makler zu überlassen. Bei Unsicherheiten unbedingt schriftlich bei der Versicherung nachfragen, worauf eine Frage zielt oder der Versicherung das Recht einräumen, beim Hausarzt nachzufragen. Wer im Schadenfall keine Leistungsverweigerung riskieren will, gibt also auf dem Antragsformular lieber zu viel an als zu wenig.

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