Neue Masseinheit seit Oktober 2016
Seit rund zwei Monaten ist die Polizei mit neuen Geräten ausgerüstet. Diese messen die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Neu werden nicht mehr Promille gemessen, sondern Milligramm pro Liter (mg/l). Die erhaltenen Werte können als gesetzlicher Beweis dienen, was in den meisten Fällen die Blutprobe unnötig macht.
Verkehrsteilnehmer sind jederzeit berechtigt, eine Blutprobe zu verlangen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Bestätigt die Blutprobe die Werte des Atemtests, werden die zusätzlichen Kosten – die mehrere hundert Franken betragen können – der kontrollierten Person verrechnet.
Die Umrechnung ist einfach:
Promille : 2 = mg/l |
Die Obergrenze im Schweizer Strassenverkehr – bisher bei 0,5 Promille – entspricht also neu 0,25 mg/l. Allerdings verschwindet die alte Messeinheit nicht. Die Ergebnisse der Bluttests werden weiterhin in Promille angegeben werden.
Weitere Informationen zur neuen Messmethode finden Sie in dieser TCS-Broschüre.
Grenzwerte und Sanktionen
Für Neulenker, also Inhaber eines Führerausweises auf Probe, gilt der Wert von 0,0 Promille oder mg/l. Für die übrigen Fahrer gelten folgende Regeln:
Sanktionen:
Promille | mg/l | Auswirkungen |
---|---|---|
0,5 bis 0,79 | 0,25 bis 0,39 | Leichte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz: Die Weiterfahrt wird untersagt. Es erfolgt eine Anzeige und eine hohe Busse je nach finanzieller Situation des Lenkers. |
0,8 und mehr | 0,4 und mehr | Schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz: Die Weiterfahrt wird untersagt. Der Lenker wird angezeigt, der Führerausweis wird auf der Stelle eingezogen. Ausweisentzug von mindestens drei Monaten. Ausserdem wir eine Geldstrafe, gegebenenfalls ergänzt durch eine hohe Busse oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe/Busse richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der fehlbaren Person. |
Wiederholungsfall | Die Strafen werden deutlich verschärft, die Entzugsdauer kann wesentlich länger dauern. Allenfalls kann die Polizei auch einen Sicherungsentzug vornehmen (auf unbefristete Zeit). |
Übrigens kann auch ein Beifahrer zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er weiss, dass der Fahrer betrunken am Steuer sitzt. Das ist strafbar.
Wieviel liegt drin?
Nicht viel! Auch wenn man sich noch absolut fahrtauglich fühlt, kann das täuschen. Sehen Sie selbst; der TCS hat die Werte der beliebtesten Getränke nach Geschlecht und Gewicht einer Person zusammengestellt:
Alkohol baut sich im Blut übrigens sehr langsam ab: Etwa 0.15 Promille pro Stunde. Das heisst zum Beispiel: Wer um ein Uhr morgens mit 1,8 Promille ins Bett geht, steht um sieben Uhr morgens mit ungefähr 0,9 Promille intus auf.
Die Polizei ist übrigens befugt, auch Stunden nach dem Lenken eines Fahrzeuges eine Alkoholkontrolle durchzuführen. Der Blutalkoholgehalt wird dann rückwirkend errechnet.
Gibt es Mittelchen, die den Alkohol schneller abbauen lassen?
Nein. Es gibt keine Tricks. Weder Kaffee, noch eine kalte Dusche oder ähnliches beschleunigen den Alkoholabbau im Blut. Auch ein ausgedehntes Schläfchen hilft nicht.
Was bewirkt Alkohol?
Bereits mit 0,2 Promille sind Autofahrer nicht mehr topfrisch. Je höher der Alkoholpegel, umso beträchtlicher wird der Einfluss auf den Körper:
Der Einfluss von Alkohol:
Alkohol im Blut | Alkohol in der Atemluft | Auswirkungen |
---|---|---|
0,2 bis 0,5 Promille | 0,1 bis 0,25 mg/l | Die Aufmerksamkeit, Sehschärfe und Hörleistung sinken. Die Reaktionszeiten steigen ebenso wie die Tendenz, Risiken einzugehen. |
0,5 bis 1,0 Promille | 0,25 bis 0,5 mg/l | Das Gleichgewicht ist gestört, die Reaktionszeit steigt merklich, die Nachtsicht und die Konzentration sind vermindert. Hemmungen werden abgebaut und die Neigung, seine Fähigkeiten zu überschätzen, nimmt zu. |
1,0 bis 2,0 Promille | 0,5 bis 1,0 mg/l | Sprachstörungen, Verwirrung, Orientierungsschwierigkeiten, Tunnelblick. Die Augen passen sich langsamer an Licht und Dunkelheit an. |
2,0 Promille | Mehr als 1,0 mg/l | Gedächtnislücken, Bewusstseinsstörungen, Verlust der motorischen Koordination. Risiko einer akuten Alkoholvergiftung mit Lähmung und Atemstillstand. |
Ein paar Tipps:
- Entscheiden Sie vor dem Anlass, wie Sie nach Hause kommen werden und organisieren Sie sich entsprechend.
- Weigern Sie sich, bei einer alkoholisierten Person mitzufahren, denn Sie sind als Passagier mitverantwortlich und damit strafbar.
- Versuchen Sie es einmal mit Alternativen (ÖV, Gastro-Taxi etc.)
- Denken Sie an den Restalkohol-Gehalt: Wer abends reichlich konsumiert, muss damit rechnen, dass er am am folgenden Morgen noch einen zu hohen Alkoholgehalt im Blut hat.
Weiter Informationen finden Sie in der TCS-Broschüre «Alkohol und Konsequenzen».
Quelle: TCS