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Wüster Tarifstreit: Ärzte bitten Patienten nach OP zur Kasse
Aus Kassensturz vom 06.09.2016.
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Versicherungen Wüster Tarifstreit: Ärzte bitten Patienten nach OP zur Kasse

Nach einer Operation in der Hirslanden-Klinik fordert der Belegarzt mehr Geld als die Krankenkasse bereit ist zu bezahlen. Die Zeche begleichen soll die Patientin. «Kassensturz» zeigt, wie Belegärzte ihren Tarifstreit mit den Kassen auf dem Buckel der Patienten austragen.

Nach der Geburt von Nachzügler Levin musste sich Irene Salerno dringend am Unterleib operieren lassen. Der Eingriff schien heikel. Irene Salerno, die über eine halbprivate Zusatzversicherung verfügt, entscheidet sich deshalb im Februar für einen Spezialisten an der privaten Hirslanden-Klinik Zürich. Dort versichert man der Patientin, sich um die Kostengutsprache bei der Krankenkasse zu kümmern und sie bei Unstimmigkeiten rechtzeitig zu informieren.

Am Tag der Operation fragte Irene Salerno vor der Abfahrt bei ihrer Krankenkasse Concordia telefonisch nach, ob mit der Kostengutsprache alles in Ordnung sei. Salerno erinnert sich: «Es hiess; ja die ist raus. Und für mich bedeutete das, das alles gut ist – ich kann mich beruhigt operieren lassen.»

Rechnung von 2500 Franken

Nach der erfolgreichen Operation folgt die unangenehme Überraschung mit der Abrechnung der Krankenkasse: 2500 Franken muss Irene Salerno selbst bezahlen. Die Salernos waren schockiert: «Dass wir einen Selbstbehalt übernehmen müssen, das war klar. Aber dass wir 2500 Franken für das Arzthonorar bezahlen müssen, das wussten wir nicht.»

Überhöhte Honorarforderungen

Jürg Vontobel, Geschäftsleitungsmitglied bei der Krankenkasse Concordia, erklärt, weshalb sie nicht das vollständig geforderte Arzthonorar von über 9000 Franken bezahlen wollten: «Üblicherweise sind Kosten für halbprivate und private Behandlungen voll gedeckt. In dem Fall verrechnet der Arzt aber völlig überhöhte Honorare. Solche Honorarforderungen können wir beim besten Willen nicht vergüten.» Wenn die Concordia das machen würde, würden die Prämien stark steigen, ist Vontobel überzeugt.

Abrechnung Operation mit einem Bertrag, der nicht versichert ist.
Legende: Trotz guter Versicherung soll die Patientin einen happigen Betrag selbst bezahlen. SRF

Das Problem: Die Concordia und der behandelnde Arzt haben keinen sogenannten Tarifvertrag, der die Honoraransätze festlegt. Mehrere Belegärzte der privaten Hirslanden-Klinik Zürich streiten mit einigen Kassen um die Höhe ihrer Honorare. Dass die Krankenkasse nicht jede Honorarforderung des Arztes bezahlen wird, hatte die Concordia in ihrer Kostengutsprache festgehalten. Allerdings erreichte diese die Patientin erst nach der Operation – zu spät.

Für Jürg Vontobel von Concordia wäre das eigentlich kein Problem, denn: «Das Spital Hirslanden hätte in einem solchen Fall eine gesetzliche Aufklärungspflicht, Frau Salerno über den Inhalt der Kostengutsprache zu informieren.»

Arzt beschwichtigt

Die Hirslanden-Klinik Zürich betont gegenüber «Kassensturz», sie sei nur zuständig für die Klinikleistungen, also Hotellerie und Einrichtung. «Diese Kosten hat die Krankenkasse ja garantiert. Für die Aufklärung der zusätzlichen Arzthonorare ist der Belegarzt alleine verantwortlich und dieser hat die Patientin aufgeklärt.»

Tatsächlich hat der Gynäkologe Irene Salerno eine Vereinbarung unterschreiben lassen. Doch, so erinnert sich Salerno, der Arzt habe ihr verschwiegen, dass er mit ihrer Krankenkasse gar keinen Tarifvertrag hat und habe sie stattdessen beschwichtigt. So ging Irene Salerno davon aus, dass die Concordia alle Kosten übernehmen werde. «Der Arzt sagte mir nochmals, ich sei gut versichert, ich hätte freie Arzt- und Spitalwahl, und dass er nicht glaube, dass es da Probleme gebe.»

Kosten nicht im Voraus kalkulierbar

Der behandelnde Arzt sieht den Fehler bei der Krankenkasse Concordia. Diese könne ja seinen Tarif akzeptieren, wie es andere Kassen auch täten. Vor der Kamera will der Gynäkologe nicht Stellung nehmen. Er schreibt: «Wir […] klären unsere Patientinnen entsprechend auf. Sie unterzeichnen ein Formular, auf dem sie bestätigen, dass sie selbst die Leistungen bezahlen, welche die Krankenkasse nicht übernimmt. Gerade bei komplexen Operationen, deren Verlauf zum vornherein nicht absehbar ist, kann auch der Kostenrahmen nicht ohne weiteres präzise geschätzt werden.»

Patienten genau aufklären

Alexander Zehntner ist Präsident der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung. Der Chirurg betont: Mitglieder der Vereinigung würden sich freiwillig an ein Zehnpunkteprogramm halten. Der betreffende Arzt sei aber nicht Mitglied. Dessen Patientenaufklärung wäre Alexander Zehntner zu unpräzis und sei nicht im Sinne des Verhaltenscodex der Belegärzte-Vereinigung. Zehntner: «Er hat seine Vorstellungen, was der Eingriff bei ihm kostet, das ist auch sein Recht. Aber der Patient hat auch das Recht, zu wissen, wieviel übernommen wird von seinem Krankenversicherer, wieviel für ihn genau übrig bleibt.»

Achtung vor Einwilligungserklärungen

Vor Einwilligungserklärungen für Patienten warnt Jürg Vontobel von der Concordia generell: Patienten sollten nie eine Erklärung unterzeichnen, dass man selber Kosten übernehme bei einer Operation. «Das ist in der Schweiz absolut unüblich, und da müssen die Alarmglocken schrillen.» Als Arzt würde sich Jürg Vontobel nie von einem Kollegen operieren lassen, der so etwas von ihm verlange.

Für Irene Salerno kommt diese Information zu spät, aber es gibt dennoch ein gutes Ende: Nach dem sich «Kassensturz» eingeschaltet hatte, bezahlte die Krankenkasse Concordia die 2500 Franken an Irene Salerno. Die Auskunft der Concordia-Mitarbeiterin sei missverständlich gewesen, deshalb würde Concordia die Kosten übernehmen, sagte Concordia gegenüber «Kassensturz».

Ausführliche Stellunganhme des behandelnden Arztes

«Tatsächlich kommt es im Leistungsbereich, der nicht von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt ist (also bei den halbprivaten und privaten Zusatzversicherungen), bei einigen wenigen Krankenkassen vor, dass diese nicht die üblicherweise vergüteten Leistungen übernehmen, sondern einen eingeschränkten Leistungskatalog anwenden. Dieses Problem besteht aber gegenüber sämtlichen Gynäkologen (und bei weitem nicht nur bei den Belegärzten an der Hirslandenklinik) und ist daher in erster Linie ein Problem der betreffenden Krankenkasse, die ihre Versicherten im Vergleich zu anderen Krankenkassen schlechter stellt. Tatsache ist auch, dass diese Krankenkassen (wie zum Beispiel die Concordia) sich ohne Weiteres dem sogenannten Hirsmed-Tarif anschliessen könnten und damit die Diskussion vom Tisch wäre. Dass sie es nicht tun, ist alleine deren Entscheid und wirkt sich damit auf ihre Versicherten aus.

Wir wissen um diesen Umstand und klären unsere Patientinnen entsprechend auf. Sie unterzeichnen ein Formular, auf dem sie bestätigen, dass sie selbst die Leistungen bezahlen, welche die Krankenkasse nicht übernimmt. Gerade bei komplexen Operationen, deren Verlauf zum vornherein nicht absehbar ist, kann auch der Kostenrahmen nicht ohne weiteres präzise geschätzt werden. Dies führt dazu, dass Patientinnen, welche bei einer der Kassen mit eingeschränkter Leistungsübernahme versichert sind, die übrigen Kosten selbst finanzieren müssen. Wir bedauern natürlich, wenn zwischen der Kasse, der Patientin und dem Arzt nicht sämtliche Elemente zum vornherein klar sind, bemühen uns aber, unseren Teil zur Aufklärung beizutragen. Es kann sicher nicht im Interesse des behandelnden Arztes sein, dass Missverständnisse in Bezug auf die Kostenübernahme bestehen.»

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