Obwohl Kinder regelmässig von Scheidungen, Vormundschafts- oder Adoptionsverfahren betroffen sind und die Auswirkungen dieser Prozesse oft ein Leben lang aushalten müssen, werden sie vor Gericht nur selten wirklich angehört.
Vor elf Jahren hat die Schweiz die UNO-Kinderrechts-Konvention unterschrieben. Ein Punkt darin ist das Recht der Kinder, vor Gericht angehört zu werden, wenn sie in ein Verfahren involviert sind. In der Schweiz wird aber das Recht der Kinder auf Anhörung kaum praktiziert.
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Obwohl Kinder regelmässig von Scheidungen, Vormundschafts- oder Adoptionsverfahren betroffen sind und die Auswirkungen dieser Prozesse oft ein Leben lang aushalten müssen, werden sie vor Gericht nur selten wirklich angehört.