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Der Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt das Abwägen von öffentlichen Interessen gegenüber privaten Interessen und Grundrechten.
Imago/Rüdiger Wölk
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Verhältnismässigkeit – vom Wesen einer Verfassungsbestimmung

Auf dem Papier klingt alles ganz einfach: «Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.» In der Praxis ist das komplizierter.

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Politikerinnen und Politikern, Juristinnen und Juristen liegt das Wort inflationär auf der Zunge: «Verhältnismässigkeit» scheint ein Argument zu sein, das fast immer angerufen wird.

Die Verhältnismässigkeit ist ein «Leitprinzip jeder freiheitlichen Rechts- und Gesellschaftsordnung», sagt Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Autor eines Büchleins zum Thema.

Im Gespräch mit Gesellschaftsredaktor Raphael Zehnder spricht er auch über die Fallgruben, die dem Staat und Privaten beim Streben nach Verhältnismässigkeit drohen.

Buchhinweis:
Markus Müller: «Verhältnismässigkeit Gedanken zu einem Zauberwürfel», Bern: Stämpfli, 2013

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