Im Extremfall kann es nämlich passieren, dass wegen dieses Universalerbes nur die Nachkommen der Frau oder die des Mannes berücksichtigt werden können.
Auch bei Paaren, die bereits zum zweiten Mal verheiratet sind, kann es zu heftigen Erbschaftsstreitereien bei den Hinterbliebenen kommen.
Beim Verfassen eines Testaments ist es also wichtig, dem eigenen Willen Ausdruck zu geben und klare Verhältnisse zu schaffen.