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Das Ruder auch im Ernstfall in der Hand behalten.
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Patientenverfügung: Selbstkontrolle bis in den Tod

Wer über sein Leben bis in den Tod selber bestimmen will, der sollte sich rechtzeitig um eine Patientenverfügung kümmern. Hier gibt es einige wichtige Details zu beachten.

Es kann sehr schnell gehen: ein Unfall, eine lebensbedrohliche Krankheit, eine schwere Verletzung. Plötzlich befindet man sich auf der Intensivstation, angeschlossen an Schläuchen, inmitten von piepsenden, blinkenden Apparaturen. Für die meisten ist dies eine Horrorvorstellung. Vor allem wenn man nicht mehr aktiv mitbestimmen kann, welches die nächsten Schritte sind.

Patientenverfügung kommt zum Tragen

Dank einer Patientenverfügung kann man schon im Voraus über lebenserhaltende oder schmerzlindernde Massnahmen entscheiden, auch wenn man selber nicht mehr aktiv dazu in der Lage ist. Die beste Patientenverfügung ist allerdings nutzlos, wenn sie im Notfall nicht auffindbar ist. Ausserdem muss bekannt sein, welche Person über das weitere Vorgehen entscheiden soll.

 Selber bestimmen auch beim Sterben

 Auch das Sterben selbst will geregelt sein. Marcel Schenk, Geschäftsleiter der Pro Senectute Bern, zeigt auf, was bei einer Patientenverfügung alles zu beachten ist. Sogar der Wunsch zuhause oder in einem Hospiz zu sterben kann angebracht werden. 

 Weiterführende Kontaktadresse:


Pro Senectute Kanton Bern, Geschäftsstelle, Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen, Tel. 031 924 11 00, E-Mail: info@be.pro-senectute.ch

 

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