Noch immer erkranken pro Jahr rund 120 Personen an Krebs - als Spätfolge von Asbest, weil sie vor Jahren oder Jahrzehnten mit Asbest in Kontakt gekommen waren. Das Problem der Asbestopfer: Klagen auf Entschädigung sind praktisch chancenlos. Denn die Verjährungsfrist von zehn Jahren ist schon lange vorbei, bis die Krankheit ausbricht.
Der Bundesrat hat das Problem erkannt und will die Verjährungsfrist von 10 auf 30 Jahre verlängern. Doch ob das der richtige Weg ist, ist umstritten. Heute berät der Ständerat darüber.
Braucht es eine Gesetzesanpassung für die Asbestopfer? Und wenn ja, welche? Darüber haben FDP-Ständerat Andrea Caroni und SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab diskutiert.