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Bunten Tüchlein die Gesundheit geopfert

Im Rahmen der Aktion «Querfeldeins» von Radio SRF1 ging die Wanderung auch in Schwanden vorbei – einem kleinen Ort mit ehemaliger Textilindustrie. Für die Arbeiter anno dazumal eine gesundheitsschädigende Knochenarbeit.

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Radio SRF1, 13.08.2015: Gesundheitsopfer für die Schweizer Textilindustrie
03:49 min
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Schwanden, ein Dorf im Glarner Hinterland. Fünf Minuten vom Bahnhof entfernt liegt ein altes Industrieareal. Dort wurden vor 200 Jahren die bekannten quadratischen Glarnertüchlein mit Paisley-Muster hergestellt – unter härtesten körperlichen Bedingungen für die Arbeiterinnen und Arbeiter. Sie standen von morgens sechs bis abends acht in der Spinnerei und Weberei. Über Mittag gab es eine einstündige Pause. Die Frauen durften eine halbe Stunde früher gehen, immerhin mussten sie zuhause ja den Herd mit Holz anfeuern, um zu kochen. Das heisst: Gerade die Frauen hatten einen extrem langen Arbeitstag. Da blieben nur höchstens sechs Stunden Zeit in der Nacht, um sich ein wenig zu erholen.

Etwas besser erging es den Arbeitern im Textildruck, zumindest in den Wintermonaten. Denn sie waren auf gutes Licht angewiesen, das im Winter am Nachmittag schwand. Deshalb waren die Arbeitszeiten dann verkürzt. Dafür aber mussten die Arbeiter mit Hitze in den Fabrikationsräumen zurechtkommen. Darüber hinaus war die Farbe eine ständige Gesundheitsgefahr: Aus den Stoffen lösten sich Farbpartikel, die sich in der Luft verbreiteten. Hinzu kamen die eingesetzten Lösungsmittel wie Terpentinöl oder Essigsäure.

Erfolgreicher Beistand

Wie schlecht es den Arbeitern erging, blieb auch den Ärzten und Pfarrern nicht verborgen. Sie prangerten die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen an – mit Erfolg: Auf diese Initiative hin entstand sehr schnell das erste Schweizer Fabrikgesetz, das 1864 in Kraft trat. 1872 legte es die Arbeitszeit auf nunmehr elf Stunden fest. 1877 war es dann für die ganze Schweiz bindend.

Heute ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein fester Bestandteil des Arbeitsgesetzes. Darin heisst es: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.»

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