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Neuer Alkoholtest – Wie beweissicher ist er?
Aus Puls vom 03.10.2016.
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Atmung statt Blut – neue Messwerte für Alkohol am Steuer

Seit dem 1. Oktober misst die Polizei bei Verkehrskontrollen den Alkoholgehalt mit Milligramm pro Liter in der Atemluft und nicht mehr mit Promille im Blut. Ein neues Gesetz verlangt das so. Aber wie zuverlässig sind die neuen Messwerte wirklich?

Um den Alkoholgehalt zu messen, muss der Fahrer bei einer Polizeikontrolle wie bis anhin ins Testgerät blasen. Neu rechnet das Gerät das Resultat aber nicht mehr in Promille um, sondern zeigt es direkt in Milligramm pro Liter an. Die Umrechnung musste sein, da das Gesetz bis Ende September 2016 nur Promille als Messeinheit anerkannte. Seit Anfang Oktober ist das aber anders.

Wer nun mit einem Alkoholpegel von 0.4 Milligramm pro Liter oder mehr in der Atemluft erwischt wird – das entspricht 0.8 Promille Blut-Alkohol – muss zu einer zweiten Messung. Und zwar nicht mehr zur Blutmessung, sondern zur Atemluftmessung auf den Polizeiposten.

Milligramm pro Liter statt Promille

Der Umrechnungsfaktor ist zwei. Das heisst, 0.7 Promille entsprechen 0.35 Milligramm pro Liter – oder andersherum sind 0.4 Milligramm pro Liter 0.8 Promille. In der Folge stehen nun auch die neuen Masseinheiten im Gesetz.

  • Ein Wert 0.05 mg/l Atem-Alkoholkonzentration (entspricht 0.10 Promille Blut-Alkoholkonzentration) gilt für Neulenker und Berufschauffeure als Missachtung des Alkoholverbots.
  • Ein Wert ab 0.25 mg/l Atem-Alkoholkonzentration (entspricht 0.5 Promille Blut-Alkoholkonzentration) gilt als Fahren in angetrunkenem Zustand oder auch als nichtqualifizierte Alkoholkonzentration.
  • Ein Wert ab 0.4 mg/l Atem-Alkoholkonzentration (entspricht 0.8 Promille Blut-Alkoholkonzentration) gilt als Fahren mit qualifizierter Alkoholkonzentration. Der Fahrer muss zwingend zu einer zweiten Messung. Früher war das eine Blutprobe im Spital, heute gibt es dafür geeichte Atem-Alkoholmessgeräte.

Akzeptiert ein Fahrer das Messergebnis nicht, kann er allerdings auf eine Blutprobe bestehen. Die muss er wie bis anhin ebenfalls zwar selber zahlen, doch könnten sich die 400 Franken im einen oder anderen Fall lohnen.

Bedenken der Rechtsmediziner

Das Problem: Der Umrechnungsfaktor 2, auf Basis dessen die Milligramm pro Liter festgelegt wurden, stimme so nicht für jeden Menschen, sagt Thomas Krämer, Pharmakologe und Toxikologe am Institut für Rechtsmedizin in Zürich. Abhängig von Blutdruck, Grösse und Verfassung der Lunge, Gesundheitszustand, Gewohnheiten wie Rauchen etc. schwanke der Wert von Mensch zu Mensch ganz beträchtlich; zudem sei er auch beim Einzelnen nicht immer gleich, jeder Mensch habe eine Schwankungsbreite.

Demnach könnte ein Mensch mit einem Atem-Alkoholmesswert von 0.4 mg/l bei einer gleichzeitigen Blutmessung statt der entsprechenden 0.8 Promille einen ganz anderen Wert aufzeigen, der irgendwo zwischen 0.3 und 1.3 Promille liegt.

Rund 85 Prozent hätten einen höheren Blut- als Atemwert, das heisst, sie würden vor dem Gesetz besser fahren. Gelackmeiert aber sind die 10 bis 15 Prozent der Menschen, deren Blut-Alkoholwert weniger anzeigen würde als 0.4 mg/l Alkohol im Atem: Ihnen droht zu Unrecht eine Busse.

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