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Zürcher Apotheker dürfen impfen

Ab sofort dürfen in Apotheken im Kanton Zürich gewisse Impfungen – wie jene gegen Grippe – auch ohne ärztliche Verschreibung vorgenommen werden. Sie müssen jedoch über eine entsprechende Bewilligung verfügen.

Die Liberalisierung wird vom Apothekerverband und von der Ärztegesellschaft unterstützt. Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung rückwirkend auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt.

Die Bewilligungen werden von der kantonalen Heilmittelkontrolle erteilt. Bis heute sind 14 Gesuche eingegangen.

Die Apothekerinnen und Apotheker, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten die Bewilligung ab sofort zugestellt. Sie dürfen danach auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen FSME impfen. Zugelassen sind ausserdem Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist.

Der Regierungsrat hatte die Verordnungsänderung bereits Ende Mai beschlossen. Dagegen war eine Beschwerde eingegangen. Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht ihr die aufschiebende Wirkung entzogen hat, konnte der Regierungsrat nun die geänderte Verordnungsbestimmung in Kraft setzen.

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