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Versicherungsschutz beachten
Aus Puls vom 30.05.2016.
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Im Ausland unterwegs Richtig versichert reist es sich ruhiger

Welche Leistungen Krankenkasse und Unfallversicherung bei der Behandlung von Krankheit und Unfall im Ausland erbringen – und welche nicht.

Wer als Arbeitnehmer während Ferien in der Schweiz erkrankt oder einen Unfall erleidet, braucht für die Gesundung im Normalfall nicht in die eigene Tasche zu greifen.

Auf die Leistungen von Krankenkasse oder obligatorische Unfallversicherung verlässt man sich gerne auch bei einem Aufenthalt ennet der Landesgrenze. Je nach Aufenthaltsort eine trügerische Sicherheit!

Krank im Ausland: Das bezahlt die Krankenkasse

Behandlung in Europa (EU*/EFTA**)Die Grundversicherung orientiert sich am Ferienland: Bezahlt werden (nur!) dieselben Basisleistungen wie für Versicherte des Gastlandes.

Achtung: Unterschiedliche Selbstbehalte. Spanien berechnet für ambulante Spitalbehandlungen beispielsweise keinen Selbstbehalt, Frankreich 30 Prozent.

Achtung Privatkliniken: Behandlungskosten werden nicht oder nur teilweise übernommen!
Behandlung in Resteuropa/WeltDie Grundversicherung orientiert sich an Schweizer Tarifen: Bezahlt wird höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs.

Achtung: In Ländern wie USA, Australien, Kanada, Neuseeland, Japan, Brasilien und allgemein in Privatspitälern können Behandlungskosten extrem hoch sein, z.B. auch in der Türkei und in Ägypten!
Rettung/Transport und Repatriierung bei KrankheitBeschränkte Leistungen durch Grundversicherung!

Rettung/Transport innerhalb des Ferienlandes: Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Behandlungskosten.

Repatriierung: Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten!

Verunfallt im Ausland: Das bezahlt die obligatorische Unfallversicherung

Behandlung in Europa (EU*/EFTA**)
Kostenübernahme wie bei Krankheit. Zum Teil Sonderabkommen mit Ländern wie Türkei und Serbien, die keine Mitglieder von EU und EFTA sind.
Behandlung in Resteuropa/WeltKostenübernahme wie bei Krankheit
Rettung/Transport und Repatriierung bei UnfallBessere Leistungen als bei Krankheit. Wenn obligatorisch durch Unfall-Versicherung versichert: Für Rettung, Transport, Repatriierung, sofern medizinisch notwendig: maximal 29‘640 Franken (entspricht 1/5 des Höchstbetrages des versicherten Jahresverdienstes; Stand 1.1.2016).

*EU 28 Mitglieder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

**Efta: Island, Liechtenstein, Norwegen

Tipps für Ferien in EU/Efta-Ländern

Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen (= Rückseite der schweizerischen Karte) und bei Arzt- oder Spitalbesuch etc. vorlegen. Bei Verlust umgehend mit Krankenkasse Kontakt aufnehmen

Wenn eine Vorfinanzierung verlangt wird, zum Beispiel in Apotheken: Rechnungen aufbewahren für Rückvergütung!

Kontakt-Telefonnummern von Versicherern bereithalten (Kranken-, Unfall-, Reiseversicherer) Unfall/Erkrankung möglichst rasch beim Versicherer melden.

Tipps für Ferien ausserhalb EU/Efta

Versicherungsschutz sehr gut überprüfen! Die Grundversicherung allein deckt die Kosten je nach Destination und Problem nur ungenügend. Zusatzversicherungen bieten oft weltweite Deckung von Behandlungskosten und Transporten an.

Wer nur grundversichert ist: Wenn möglich Zusatzversicherung für Krankheit und Unfall abschliessen. Ist keine Zusatzversicherung möglich: Reiseversicherung bei einem anderen Anbieter abschliessen.

Bei vorbestehender Krankheit den Versicherungsschutz besonders sorgfältig abklären, da Behandlungen wegen vorbestehender Erkrankungen von reinen Reiseversicherern je nach dem nicht bezahlt werden!

Bei Erkrankung oder Unfall: Versicherer sofort via Hotline oder spezieller Notfallnummer kontaktieren.

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