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Abgelaufen: Essen oder wegwerfen?

Bei der Entscheidung, ob man abgelaufene Lebensmittel wegwerfen soll, orientieren wir uns häufig am aufgedruckten Datum. Aber was heisst «mindestens haltbar bis» oder «zu verbrauchen bis» genau? Wie strikt muss man sich daran halten? Hier gibts die Definitionen.

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Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Hersteller, dass das Lebensmittel der Qualität entspricht, die wir Konsumentinnen und Konsumenten erwarten.
  • Die Lebensmittel können bei richtiger Lagerung auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrt werden. Allenfalls verlieren Sie etwas an Geschmack oder die Farbe verändert sich.
  • Läden dürfen solche Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums noch verkaufen.
  • Bevor man solches Essen verspeist, sollte man aber auf jeden Fall den Riechtest machen.
  • Beispiele: Konservendosen (nicht mehr essen, wenn die Dose gewölbt oder verbeult ist), Reis oder Mehl (auf Schädlinge überpüfen) oder Joghurt (bei Schimmel nicht mehr konsumieren)

Verbrauchsdatum

  • Dieses Datum findet man häufig auf schnell verderblichen Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen.
  • An dieses Datum sollte man sich halten. Denn hier kann ein Gesundheitsrisiko bestehen.
  • Schwangere oder Kinder sollten besonders darauf achten.
  • Läden dürfen diese Lebensmittel nach Ablauf nicht mehr im Angebot haben.
  • Beispiele: Fleisch, Fisch, Milch.

Zu verkaufen bis

  • Diese Angabe auf der Verpackung kann man getrost ignorieren.
  • Es handelt sich hier quasi um eine interne Anweisung für das Verkaufspersonal.
  • Massgebend ist das Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum.

Was heisst «Rasch konsumieren »

  • Dieser Hinweis steht auf Produkten wie UHT-Milch oder Sauser. Ungeöffnet kann man sie problemlos lagern. Sind sie einmal offen, gehören sie in den Kühlschrank und müssen zeitnah konsumiert werden.
  • Was «zeitnah» genau heisst, sagen die Detailhändler nicht. Es heisst, man müsse sich da auf die eigenen Sinne verlassen.

Muss Frischfleisch im Offenverkauf kein Ablaufdatum haben?

  • Nein. Laut Gesetz muss sichergestellt sein, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten über das Verbrauchsdatum informieren können.
  • An der Fleischtheke ist das gegeben: Man kann den Metzger fragen.
  • Das sollte man auch tun. Je nach Lagerung kann das Verbrauchsdatum unterschiedlich sein.

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