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Arbeitsrechtliche Fragen rund um Feiertage

Am ersten Mai haben die einen frei, andere nicht. Und so geht es noch mit manchem Feiertag in der Schweiz. Als Arbeitnehmer verliert man schnell mal den Durchblick: Welche Feiertage stehen mir zu? Was passiert, wenn ich ausgerechnet dann krank bin? Im Ratgeber werden die wichtigsten Fragen geklärt.

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Warum sind Feiertage je nach Kanton so unterschiedlich geregelt?

  • Es gibt gerade einmal einen gesamtschweizerischen Feiertag: Der erste August. Er ist im Gesetz dem Sonntag gleichgestellt, daher haben alle arbeitsfrei.
  • Jeder Kanton hat die Möglichkeit acht weitere solche Feiertage zu bestimmen. Auch sie gelten dann als Sonntag und Tag ohne Arbeit. Die Kantone sind in der Auswahl frei, daher herrschen grosse Unterschiede.
  • Einige Kantone haben mehr als 9 Feiertage. In der Innerschweiz zum Beispiel bis zu 13. Die restlichen vier sind nicht dem Sonntag gleichgestellt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass ein Freitag geopfert oder die Zeit nachgeholt wird.

Auch gesetzliche Feiertage sind nicht in jedem Fall geschenkt

  • Grundsätzlich bekommen Arbeitnehmende die Feiertage geschenkt. Aber es gibt Ausnahmen:
  • Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, geht der Anspruch auf einen Freitag verloren.
  • Pech können auch Teilzeitangestellte haben: Haben sie zum Beispiel immer freitags frei, ist der Karfreitag für sie kein Feiertag. Er kann nicht nachträglich eingezogen werden.
  • Ist man an einem Feiertag krank, ist auch dieser Tag verloren.
  • Das gleiche gilt, wenn man im Militär am Feiertag Sonntagswache schieben muss.
  • Angestellte mit Stunden- oder Taglohn haben wohl frei, bekommen aber für diesen Tag keinen Lohn. Meist hat der Arbeitgeber diese Zeit bereits in den Lohn einkalkuliert.

Wenn der Feiertag in die Ferien fällt

  • Fällt ein Feiertag in die Ferienwoche, so kann der Arbeitnehmende diesen später nachholen.
  • Es kann sich also lohnen, seine Ferien so zu legen, dass Feiertage darin liegen. So holt man ein paar Extratage heraus.
  • Wie man das 2019 am besten anstellt, hat «SRF Virus» bereits ausgeklügelt (Zum Artikel).

Gibts früher Feierabend vor einem Feiertag?

  • Nein. Früher war es noch gang und gäbe, dass man vor einem Feiertag eine Stunde früher mit der Arbeit aufhörte. Das war allerdings eher Gewohnheit oder Goodwill des Chefs.
  • Tatsächlich steht im Gesetz nichts darüber, daher gelten an solchen Tagen die normalen Arbeitszeiten.

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