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Die typischen Güselsack-Sünden

Klar, unsere grösste Abfallsünde ist immer noch, dass Abfälle im Kehricht landen, die da nicht hingehören. Es gibt aber noch weitere Sünden im Zusammenhang mit Kehrichtsack und Co.

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Abfallsack zu früh rausstellen

  • Da Tiere gerne Kehrichtsäcke aufreissen, dürfen sie nicht zu früh nach draussen gestellt werden.
  • Je nach Gemeinde gelten andere Regeln. Bei den einen darf der Sack schon am Vorabend auf die Strasse, bei anderen erst am Morgen des Abfuhrtags.
  • Informieren Sie sich über die Bestimmungen (z.B. im auf der Internetseite Ihrer Gemeinde), denn wer zu früh dran ist, kann gebüsst werden.

Den Kehrichtsack des Nachbarn inspizieren

  • Auch wenn die Untersuchung des Kehrichtsacks einen Abfallsünder überführen könnte, ist das nicht erlaubt. Der Sack gehört rechtlich gesehen immer noch dem Besitzer.
  • Melden Sie solche Fälle der Gemeinde.
  • Auch nicht erlaubt: Etwas aus dem Sack nehmen, dass man noch gebrauchen könnte. Oder Abfall in einen fremden Sack stopfen.

Den Abfallsack in der Nachbarsgemeinde abstellen

  • Jede Gemeinde ist für die Abfallentsorgung ihrer Einwohner zuständig. Daher darf man streng genommen den Abfall nicht in die Nachbarsgemeinde bringen. Man bezahlt dort ja auch keine Gebühren.
  • Klar: Gehört die Nachbarsgemeinde zum selben Zweckverband (gleiche Abfallsäcke oder Märkli), fällt das nicht auf. Das kann man also riskieren.
  • Gehört die Gemeinde aber einem anderen Zweckverband an, sollte man das lieber lassen. Sonst kann das zu einer Busse wegen illegaler Abfallentsorgung führen.

Alte Möbel «zum Mitnehmen» auf die Strasse stellen

  • Eigentlich ist das eine «illegale Deponie» und somit nicht erlaubt. Normalerweise drücken die Gemeinden aber ein Auge zu.
  • Überstrapazieren sollte man die Toleranz jedoch nicht: Stellen Sie nicht haufenweise Material aufs Trottoir. Und räumen Sie es am Abend wieder weg, falls niemand sich bedient hat. Ansonsten droht eine Busse.
  • So oder so ist sicher am besten, Sperrgut von Beginn an richtig zu entsorgen, nämlich in der Sperrgut-Sammelstelle oder im Brockenhaus.

Sich am Sperrgut bedienen

  • Auch wenn die Lampe, die offensichtlich entsorgt werden soll, noch so gut ins Wohnzimmer passt: Ist da kein Zettel, der zum Mitnehmen auffordert, handelt es sich streng genommen um Diebstahl.
  • Allerdings muss man sich hier kaum vor einer Busse fürchten; schliesslich hat niemand etwas dagegen.
  • Was aber klar verboten ist: Am Sperrgut-Sammeltag durch die Gemeinde fahren, alles einsammeln und dann weiterverkaufen. Das gibt nicht nur eine Busse, sondern sogar eine Verzeigung.

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