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Die wichtigsten Informationen rund ums Thema Garantie

Kaum ein Konsum-Thema wirft so viele Fragen auf wie das Thema Garantie. Hier gibt es die wichtigsten Informationen dazu.

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Seit 2013 gilt laut Gesetz für neu gekaufte Geräte eine Garantiefrist von mindestens zwei Jahren. Die Händler haben aber immer noch Schlupflöcher, mit denen Sie ihre Leistungen einschränken können. Für Konsumenten heisst es deshalb: Aufgepasst vor dem Kauf. Hier die wichtigsten Informationen zum Thema Garantie:

  • Die Händler dürfen zwar die zweijährige Garantiefrist nicht kürzen, allerdings können Sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einschränkungen vermerken, zum Beispiel die Garantie ganz ausschliessen. Tut dies eine Firma, muss sie den Kunden beim Verkaufsgespräch aber deutlich darauf hinweisen.

  • In einem Garantiefall hat der Käufer laut Gesetz drei Möglichkeiten: Er kann das Geld zurückverlangen, eine Preisminderung wünschen oder auf ein ebenbürtiges Ersatzgerät bestehen. Aber Achtung: Auch hier kann der Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigene Regeln aufstellen. Zum Beispiel, dass in einem Garantiefall eine Reparatur erfolgt. Der Kunde muss allerdings nicht zahllose Reparaturen akzeptieren.

  • Ein häufiges Problem: Der Händler lehnt eine Garantie ab mit der Begründung, der Defekt sei durch Selbstverschulden entstanden. Das muss man nicht akzeptieren. In einem solchen Fall sollte der Kunde darauf bestehen, dass der Händler schriftliches Beweismaterial aushändigt. Zum Beispiel einen Rapport, Messresultate oder Fotos. Bringt Sie das nicht weiter, empfiehlt es sich, einen anderen, unabhängigen Händler um eine Zweitmeinung zu bitten.

Ein paar Tipps zum Schluss:

  • Lesen Sie vor dem Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durch und prüfen Sie, welche Rechte Sie im Falle eines Mangels haben.

  • Wenn Ihnen der Verkäufer spezielle Eigenschaften des Geräts zusichert, vermerken Sie diese im Kaufvertrag.

  • Kontrollieren Sie ein Gerät immer sofort nach dem Kauf.

  • Melden Sie Mängel so schnell wie möglich, versteckte Mängel, die erst später auftreten, sofort nach ihrer Entdeckung.

  • Zwar gilt auch eine mündliche Mängelrüge, es empfiehlt sich aber immer, die auch noch in schriftlicher Form zu tun, damit man etwas in den Händen hält.

Weitere Informationen finden Sie in untenstehenden Links.

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