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Do’s und Dont’s beim Einkaufen

Es gibt Dinge, die manch einer beim Einkaufen macht: Dem quengelnden Kind ein Weggli futtern oder am Waschmittel schnuppern, weil man einen besonders guten Duft mit nach Hause nehmen will. Die Frage ist nur: Darf man das überhaupt? Wir geben die Antwort darauf bei fünf typischen Einkaufssituationen.

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  • Darf man ein Weggli essen, bevor man es bezahlt hat?
    Streng genommen darf man das nicht. Es handelt sich zwar nicht um Diebstahl, denn in der Regel beabsichtigt man ja, das Weggli an der Kasse zu bezahlen. Strafrechtlich handelt es sich aber um eine «unrechtmässige Aneignung». Das ist der Fall, wenn man zwar nicht klauen will, dennoch aber etwas an sich nimmt, was einem nicht gehört. Auch das ist strafbar. Hier gilt es aber zu relativieren: Der Laden müsste eine Strafanzeige machen. Der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zu einem Weggli. Viele Läden tolerieren dies auch. Man muss sich also keine Sorgen machen. Wer ganz sicher gehen will: Einfach kurz das Verkaufspersonal fragen.

  • Darf man am Waschmittel oder am Deo-Spray schnuppern?
    Man darf am Wasch- oder Duschmittel schnuppern und es dann wieder zurückstellen. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Verpackung noch unversehrt ist. Vorsicht beim Deo-Spray: Hier muss man sprühen, um den Duft zu testen. Die Flasche hat dann weniger Inhalt und darf so nicht mehr verkauft werden. Das muss der Kunde bezahlen.

  • Darf ich eine Traube probieren, um zu testen, ob sie genug süss sind?
    Das ist streng genommen Diebstahl und nicht erlaubt. Tipp: Fragen Sie die Verkäuferin oder den Verkäufer, ob sie testen dürfen. In den meisten Fällen wird man Ihnen das erlauben.

  • Darf man am Kiosk eine Zeitschrift lesen und sie dann wieder zurücklegen?
    Eine Zeitschrift genüsslich lesen und dann nicht kaufen, darf man nicht. Schliesslich hat man die Informationen darin konsumiert und muss dafür bezahlen. Was man aber darf: Die Zeitschrift durchblättern/überfliegen und prüfen, ob sie für den Kauf in Frage kommt. Aber auch hier gilt: Geht das Heftli dabei kaputt, muss der Leser es bezahlen.

  • Darf man den Wocheneinkauf mit lauter Kleinmünzen oder das Schoggistängeli mit einer Tausendernote bezahlen?
    Grundsätzlich müssen Läden alle gültigen Zahlungsmittel annehmen. Allerdings schreibt das Gesetz Grenzen vor: Mit Kleingeld darf man nur bezahlen, wenn es nicht mehr als 100 Münzen sind. Alles andere ist unverhältnismässig. Ebenfalls unverhältnismässig ist, ein Schoggistängeli mit einer Tausendernote zu bezahlen. Hier kann der Laden die Annahme verweigern. Geschäfte können übrigens generell gewisse Zahlungsmittel ausschliessen. Voraussetzung ist aber, dass sie ihre Kunden darüber informieren, zum Beispiel mit einem Schild an der Kasse. Eine Ausnahme bilden Tankstellen: Hier muss das Schild bereits an der Zapfsäule sichtbar sein. An der Kasse wäre die Information zu spät.

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