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Einsprachen können immer gemacht werden – an die Regeln muss man sich aber halten.
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Einsprachen, Beschwerden, Rekurse: Das müssen Sie beachten

Jeder hat das Recht «einzusprechen», wenn er mit dem Vorgehen einer Firma oder dem Entscheid einer Behörde nicht einverstanden ist. Einsprache zu erheben, braucht Mut, Energie und Geld. Es gibt einige grundsätzliche Regeln, die helfen.

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Zunächst gilt, wer nicht einverstanden ist mit einer Firma oder einer Behörde, sollte den direkten Kontakt suchen. «Vielleicht findet man im Gespräch eine einvernehmliche Lösung», sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.

Sollte dies nicht fruchten, kann möglicherweise eine zuständige Ombudsstelle helfen. Ombudsstellen gibt es beispielsweise für Behörden, Krankenkassen, Versicherungen, Banken, der Post und sogar bei SRF. Wenn auch die Ombudsstelle nicht helfen kann und der Rechtsweg beschritten wird, gilt es, einige Punkte zu beachten:

  • Die zuständige Stelle finden. Viele Einsprachen oder Beschwerden scheitern, weil sie der falschen Stelle zugestellt wurden.
  • Formvorschriften und Fristen einhalten. In vielen Bereichen gibt es Vorgaben, bis wann und wie die Beschwerde oder Einsprache eingereicht werden muss. Werden diese Regeln nicht eingehalten, nützen die besten Argumente nichts.
  • Sachlich und freundlich bleiben. Der Ton macht die Musik. Wer sich darin nicht vergreift, hat bessere Chancen, erhört zu werden.
  • Kurz fassen! Mehr als eine A4-Seite sollte bei Einsprachen, Beschwerden oder Reklamationen die Ausnahme sein.
  • Bei Weiterzug Hilfe holen. Einsprachen sind in der Regel kostenlos. Sobald der Fall vor Gericht geht, entstehen Verfahrenskosten. Da lohnt sich der Beizug eines Anwalts.

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