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Einträge im Betreibungsregister: Jetzt kann man sie loswerden

Jeder Vierte wurde schon betrieben, manchmal auch zu Unrecht. Bisher war es schwierig, einen solchen Eintrag im Betreibungsregister wieder loszuwerden. Seit anfangs 2019 ist das anders. Ungerechtfertigte Einträge können innerhalb von vier Monaten verschwinden. Im «Ratgeber» erfahren Sie wie.

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Egal, ob ein Zahlungsbefehl gerechtfertigt war oder nicht, er blieb für fünf Jahre im Betreibungsregister-Auszug stehen. Mit unangenehmen Folgen: Probleme bei der Wohnungs- oder Jobsuche zum Beispiel sind mit einem solchen Eintrag vorprogrammiert.

Im Januar 2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die dies verhindern soll.

Das ist neu seit 2019

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann beim Betreibungsamt drei Monate nach Eintreffen des Zahlungsbefehls die Löschung des Eintrags beantragen. Unternimmt der Gläubiger keine weiteren Schritte, löscht das Amt den Eintrag.

So geht's:

Nach Eintreffen des Zahlungsbefehls innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.

  • Nach einer Frist von drei Monaten beim Betreibungsamt das Gesuch stellen, den Eintrag zu löschen (siehe Musterbrief unten). Dieses Gesuch kostet 40 Franken.
  • Nun hat der Gläubiger ein Jahr Zeit, die Betreibung weiterzuziehen. Bei einer grundlosen Betreibung, zum Beispiel aus Rache oder als Druckmittel, wird er das kaum tun. Denn er müsste vor Gericht beweisen, dass die Schuld gerechtfertigt ist.
  • Bringt der Gläubiger keinen Nachweis für die Schuld, wird der Eintrag im Betreibungsregister entfernt.
  • Ein kleiner Wehmutstropfen: Der Gläubiger hat dann nochmals ein Jahr Zeit, ein Fortsetzungsbegehren zu stellen. Dann erscheint der Eintrag erneut.
  • Dieses Vorgehen gilt übrigens auch für ältere Betreibungen, die vor 2019 eingeleitet wurden.

Private Kreditauskunfteien nicht vergessen:

  • Betreibungen erscheinen oft nicht nur im öffentlichen Register, sondern auch bei privaten Bonitäts-Auskunfteien wie Moneyhouse oder Teledata. Diese bleiben bestehen.
  • Damit auch diese Einträge verschwinden, müssen Betroffene schriftlich die Löschung verlangen (Musterbrief siehe unten). Nicht vergessen, die Löschungs-Bestätigung des Betreibungsamts beizulegen.

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