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Einzahlungsschein ade – jetzt kommt die QR-Rechnung

Seit 114 Jahren bezahlen wir unsere Rechnungen mit farbigen Einzahlungsscheinen. Vom 30. Juni 2020 an ändert sich das: Neu sind die Scheine schwarz-weiss und verfügen über einen QR-Code.

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Warum der QR-Code?

Die QR-Codes begegnen uns immer häufiger, zum Beispiel auf dem Zugbillett, auf Konzerttickets oder Plakaten. Und neu auch auf den Rechnungsformularen. Die kleinen Quadrate sehen unscheinbar aus, haben es aber in sich: Darin sind Daten gespeichert, die man mit dem Smartphone herunterladen kann.

Die Idee hinter diesem Code: Man gelangt einfach und schnell an digitale Informationen ohne etwas in die Tastatur eingeben zu müssen. Genau das soll jetzt auch die Zahlungen vereinfachen. Im QR-Code sind alle wichtigen Zahlungsdaten gespeichert, zum Beispiel Empfänger, Kontonummer oder der Betrag. Das macht die Verarbeitung von Zahlungen schneller. Ein weiterer Grund: Man möchte ein einheitliches Zahlungssystem in der Schweiz und auch im Ausland.

Was ändert sich für uns Rechnungsempfänger?

Es kommt darauf an, wie man seine Zahlungen erledigt:

  • Einzahlungen am Postschalter oder per Zahlungsauftrag an die Bank: Da alle im QR-Code gespeicherten Daten auch in Textform auf dem sogenannten Zahlteil (früher Einzahlungsschein) vorhanden sind, kann man Rechnungen weiterhin am Postschalter oder per Zahlungsauftrag an die Bank begleichen. Hier ändert sich praktisch nichts.
  • Zahlungen per Smartphone (Mobile-Banking): Auch hier ändert sich nicht viel. Wer diese Option nutzt, liest die Daten auf Einzahlungsscheinen bereits jetzt mit einer speziellen Bank-App auf dem Smartphone ein. Die App liest neu nicht mehr die Referenznummer, sondern den QR-Code. Ein Vorteil: Früher musste man ab und zu die Empfängeradresse von Hand ins Handy eingeben. Mit der QR-Rechnungen fällt das weg.
  • E-Banking: Wer seine Zahlungen am Computer erledigt, profitiert am meisten von der Neuerung. E-Banking-Nutzer können den QR-Code einlesen, das mühsame Eintippen der 27-stelligen Referenznummer entfällt. Das Erfassen der Zahlungen wird schneller und genauer. Wie der QR-Code eingelesen werden kann, hängt vom Angebot der jeweiligen Bank ab. Ansonsten kann man auch ein spezielles Lesegerät für QR-Rechnungen kaufen, das sogenannte Pay-Eye. Es kostet rund 230 Franken. Oder man kann wie gehabt die Referenznummer wie früher von Hand eintippen.

Und was passiert mit den orangen und roten Einzahlungsscheinen?

Diese behalten in einer gewissen, noch nicht genau definierten Übergangszeit nach wie vor ihre Gültigkeit, werden aber vermutlich schnell einmal von der Bildfläche verschwinden.

Wie steht es um die Sicherheit bei QR-Rechnungen?

Jeder kann QR-Codes mit einfachen Programmen selbst herstellen, daher besteht durchaus die Möglichkeit, dass Betrüger Rechnungen mit gefälschtem QR-Code verschicken. Die Anbieter geben die Verantwortung an die Rechnungszahler ab. Es ist wichtig, dass man nach dem Einscannen kurz kontrolliert, ob die Daten (Empfängeradresse, Betrag etc.), die vom QR-Code stammen mit dem Text auf dem Zahlschein übereinstimmen.

Erhöhung der Postschaltergebühren wegen QR-Rechnungen?

Praktisch zeitgleich mit der Einführung der QR-Codes, im Juli 2020, erhöht die Post die Gebühren für Schalterzahlungen. Details dazu finden Sie in dieser Postfinance-Mitteilung. Da liegt die Vermutung nahe, dass es einen Zusammenhang zwischen der Gebührenerhöhung und der QR-Rechnung gibt. Dem ist eher nicht so. Die Post hat diese Erhöhung schon lange angekündigt, der Preisüberwacher hat sie letztes Jahr überprüft und abgesegnet. Dies, weil immer mehr Leute ihre Zahlungen übers Internet abwickeln und Schalterzahlungen daher nicht mehr rentabel sind. Die Post muss sie aber weiterhin anbieten. Es handelt sich um die erste Preiserhöhung in diesem Bereich seit 13 Jahren.

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