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Auch beim Selfie müssen alle Beteiligten mit einer Publikation in sozialen Medien einverstanden sein.
Keystone
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Ferienfotos teilen: Es braucht auch von Freunden die Einwilligung

Heute wird massiv mehr fotografiert, vor allem auch in den Ferien. Viele Bilder werden sofort über soziale Netzwerke geteilt. Aber Achtung: Seit April gilt das revidierte Urheberrecht. Wer nicht aufpasst, macht sich strafbar.

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Im Grundsatz gilt: Es ist nicht erlaubt, Fotos, die Andere gemacht haben, auf sozialen Medien zu teilen – egal, ob das Bild von einem Amateur oder Profi stammt. 

Das Recht des Fotografen

Alleine die Person, die das Foto gemacht hat, bestimmt, was damit geschieht.

Wer ein Foto einer anderen Person teilen möchte, muss nachfragen. Fotos anderer Accounts unter dem eigenen Namen zu teilen, ist also nicht erlaubt. Ein fremdes Bild verlinken hingegen darf man. 

Das Recht der Portraitierten

Auch wenn man ein Foto selber geschossen hat und es teilen möchte, ist Vorsicht geboten, denn sobald andere Menschen auf dem Bild sind, muss man deren Einwilligung einholen – auch von guten Freunden, Kollegen oder Familienangehörigen!

Wer ohne Erlaubnis ein fremdes Bild publiziert, dem drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen zwischen 3 und 180 Tagessätzen (zwischen 30 und 3000 Franken). Die Höhe dieser Bussen liegt im richterlichen Ermessen. Verstösse werden jedoch nicht automatisch verfolgt. Wo kein Kläger, auch kein Richter.

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