Zum Inhalt springen

Header

Audio
Alkohlhaltige Getränke muss der Chef nicht bezahlen.
Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 44 Sekunden.
Inhalt

Firmen-Weihnachtsfeier: Muss ich da wirklich hin?

Die Einen freuen sich das ganze Jahr auf die Weihnachtsparty mit den Kollegen, für die Anderen ist dieser Anlass ein Graus. Darf man kneifen? Erst recht, wenn der Chef verlangt, dass jeder selber bezahlen muss? Im «Ratgeber» erfahren Sie, was rechtlich gilt.

Download

Ist die Teilnahme an der Firmenfeier obligatorisch?

  • Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, kann der Chef auf eine Teilnahme bestehen.
  • Wer fernbleiben will, braucht gute Argumente, zum Beispiel Krankheit oder wichtige familiäre Verpflichtungen. Ist der Chef wenig verständnisvoll, muss der Arbeitgeber zur Not ein ärztliches Zeugnis vorlegen oder einen Freitag einziehen.
  • Anders ist es, wenn der Anlass abends oder am Wochenende stattfindet: In der Freizeit können die Arbeitnehmer tun und lassen, was sie wollen. Eine Teilnahme ist also freiwillig.
  • Übrigens: Arbeitnehmer haben kein Anrecht auf eine Weihnachtsfeier. Lädt der Chef dazu ein, tut er dies freiwillig.

Kann der Chef verlangen, dass die Angestellten alkoholische Getränke selber bezahlen?

  • Ja, das kann er. Sowieso wenn das Fest in der Freizeit stattfindet. Die Arbeitnehmer kommen dann freiwillig und eigentlich müsste die Firma überhaupt nichts bezahlen. In der Regel tut sie das natürlich trotzdem.
  • Findet der Anlass während der Arbeitszeit statt, hat der Chef dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer anständig verpflegt sind. Er muss für Essen und Trinken aufkommen. Alkohol gehört da aber definitiv nicht dazu. Also auch hier kann der Chef verlangen, dass die Mitarbeiter selbst dafür aufkommen.

Mehr von «Ratgeber»