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Früchte dürfen nicht von Ästen abgelesen werden – auch nicht, wenn sie vom Gehweg zu pflücken wären. Aber: Fragen ist immer erlaubt.
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Fremde Früchte pflücken: Das Zauberwort heisst Fragen

Darf man Früchte, Gemüse oder Kräuter auf dem Feld ernten? Darf man sie im Wald pflücken? Es gibt Möglichkeiten, günstig zu Feld- und Waldfrüchten zu kommen.

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Obst, Gemüse und Kräuter auf einem Feld dürfen nicht gepflückt oder vom Boden aufgelesen werden, ausser die Besitzer und Besitzerinnen weisen mit Tafeln darauf hin, dass man ernten darf

Doch es gibt Möglichkeiten zu einer günstigen Ernte zu kommen:

  • Meistens hat ein Bauer nichts dagegen, wenn man sein maschinell abgeerntetes Bohnen- oder Kartoffelfeld nachpflückt und so gratis zu einem feinen z'Nacht kommt – doch es gilt: Zuerst fragen.
  • Felder, auf denen man selber pflücken kann, bieten gute Angebote. Es lohnt sich, auf Hinweistafeln zu achten oder im Internet nach solchen Bauernbetrieben zu suchen.
  • Nicht genutzte Obstbäume, Fundstellen für Kräuter und Wildfruchtstandorte findet man auf dieser Webseite. Es sind nur Standorte mit beachteten Eigentumsrechten sind gelistet

Früchte dürfen nicht von Ästen abgelesen werden, welche über den Gartenzaun in den Gehweg hinein reichen – auch hier gilt: das Gespräch suchen und fragen!

Jedes Waldstück gehört jemanden, doch hier darf man nach Mass, d.h. für den Eigengebrauch pflücken. Für Pilze gelten kantonal besondere Regeln: Die Internetseite der «Schweizerischen Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane» gibt dazu Auskunft.

Für die ganze Schweiz gilt: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Früchte, Kräuter oder Pilze gesammelt werden

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