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Für einen coolen Ferienjob ist es noch nicht zu spät

Viele Familien bleiben diese Sommerferien zuhause. Eine gute Gelegenheit für Schülerinnen und Schüler, ihr Sackgeld aufzubessern. Möglichkeiten gibt es viele. Auch in Coronazeiten. Aber wie ergattert man sich einen der begehrten Jobs? Und was gilt es rechtlich zu beachten?

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Ferienjobs trotz Corona?

Eine Umfrage bei Gastrosuisse, Coop, Migros und Agriviva (Vermittlung von Jobs auf Bauernhöfen) hat gezeigt: Ferienjobs sind auch in Coronazeiten möglich. Natürlich immer unter Einhaltung der vorgegebenen Coronamassnahmen.

Wie findet man einen Ferienjob?

  • Ideal ist, wenn man mit der Suche zwei bis drei Monate vor den Ferien beginnt. Denn Ferienjobs sind sehr begehrt. Aber auch jetzt gibt es noch Jobs zu ergattern. Mit etwas Glück und Einsatz findet man einen.
  • Die wirksamste Methode ist, so vielen Leuten wie möglich zu erzählen, dass man auf Jobsuche ist. Nicht selten hat jemand ein Geheimtipp auf Lager.
  • Im Internet gibt es natürlich auch Ferienjob-Angebote (Links siehe unten). Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Blick darauf zu werfen, nur schon, um zu erfahren, wie das Angebot aussieht.
  • Erkundige dich telefonisch oder gehe direkt bei einer Firma vorbei. Hier ist eine gute Vorbereitung wichtig, denn man wird dir Fragen stellen. Überlege dir zumindest, was du besonders gut kannst und warum du gerade in dieser Firma mit anpacken möchtest.

Wie alt muss man für einen Ferienjob sein?

Der Jugendarbeitsschutz schreibt klare Regeln vor:

  • Grundsätzlich dürfen alle Kinder in und wieder einen kleinen Job ausführen, um ihr Sackgeld aufzubessern. Zum Beispiel ein Mal die Woche den Rasen der Nachbarin mähen.
  • Sobald es sich um längere Einsätze handelt – zum Beispiel ein Ferienjob – müssen die Kinder mindestens 13 Jahre alt sein. Sie dürfen höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Spätestens um 18.00 Uhr ist Arbeitsschluss.
  • Ab dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche 12 Stunden pro Tag arbeiten (inklusive Pausen).
  • Sonntags- und Nachtarbeit ist nicht erlaubt.
  • Generell dürfen Kinder und Jugendliche nur leichte und ungefährliche Arbeiten übernehmen.
  • Details finden sie in der Broschüre «Jugendarbeitsschutz» (Link unten)

Der Lohn

  • Für die Bezahlung von Jugendlichen gibt es keine festen Regeln, die Empfehlungen sind recht unterschiedlich. Sie liegen zwischen 10 und 15 Franken pro Stunde.
  • Sinnvoll erscheint der Vorschlag von Pro Juventute. Hiernach gilt die Faustregel: Alter des Jugendlichen +/- 1 Franken. Ein 13-Jähriger würde also zwischen 12 und 14 Franken verdienen.
  • Falls der Ferienarbeitgeber viel weniger anbieten sollte, empfiehlt es sich, zuerst mit den Eltern darüber zu sprechen. Denn ausgebeutet sollen Jugendliche nicht werden.

Schriftliches

  • Der Ferienjob sollte unbedingt mit einem schriftlichen Vertrag besiegelt werden.
  • Darin enthalten müssen sein: Beginn und Dauer des Ferienjobs, Arbeitszeiten und Lohn.
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern ihr Einverständnis geben.
  • Tipp: Verlangen Sie nach Abschluss des Ferienjobs ein Arbeitszeugnis. Das macht sich gut bei der Lehrstellensuche, vor allem, wenn der Ferienjob-Chef Ihren geleisteten Einsatz lobt.

Links mit weiteren Informationen und Tipps:

Ferienjobs im Internet:

Agriviva (Jobs auf dem Bauernhof)
Ferienjob.ch (Angebote und Gesuche)
Pro Juventute (Sozialpraktikum ohne Bezahlung)

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