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Für Notfälle vorsorgen ist wichtig – nicht nur in Corona-Zeiten

Der Coronavirus beschäftigt uns. Viele überlegen sich jetzt, was wäre, wenn man auf der Intensivstation landet und seine Wünsche nicht mehr selber äussern kann. Da helfen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. Dokumente, die man grundsätzlich haben sollte – nicht nur in Corona-Zeiten.

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Patientenverfügung

  • In diesem Dokument legen wir fest, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche Behandlungen wir auf keinen Fall wollen.
  • Im Internet finden sich verschiedene Patientenverfügungen, die man ausdrucken und ausfüllen kann. Es gibt kürzere und ausführlichere Versionen. Zu empfehlen ist eine ausführliche Patientenverfügung, da man dort genau beschreiben kann, was man als wichtig erachtet und wie die Ärzte in welcher Situation handeln sollen.
  • Wichtig: Die Patientenverfügung muss mit einem Datum versehen sein und von Hand unterschrieben werden.
  • Übrigens: Auf Ihrer Krankenkassenkarte können Sie den Hinweis speichern, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist und wo sie sich befindet. Vielfach kann das Dokument auch beim Hausarzt, im Spital, in einer Apotheke oder in einem Gesundheitszentrum hinterlegt werden. Auch hier natürlich wichtig: Eine Vertrauensperson muss wissen, wo die Patientenverfügung ist.

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«Nicht wiederbeleben»: Hinweise zu Tätowierungen oder Aufklebern auf der Brust

  • Medizinische Anweisungen für Notsituationen bedürfen einer Unterschrift von Hand. Daher reicht eine Tätowierung oder ein Aufkleber nicht aus. Es braucht zwingend eine unterschriebene Patientenverfügung dazu.
  • Ein solcher Hinweis auf der Brust kann aber dem Rettungspersonal durchaus den Anstoss geben, eine Patientenverfügung zu suchen.
  • Daher ist für Träger von solchen Tätowierungen oder Aufklebern sinnvoll, immer eine Patientenverfügung bei sich zu tragen, zum Beispiel im Portemonnaie.

Vorsorgeauftrag

  • Im Vorsorgeauftrag wird festgelegt, welche Personen welche Aufgaben erfüllen sollen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dazu gehören zum Beispiel die Verwaltung der Finanzen, Verträge kündigen etc.
  • Achtung: Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden. Wer das nicht kann oder nicht möchte, kann ihn auch am Computer verfassen, muss das Dokument aber von einem Notar beurkunden lassen.

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Testament

  • Im Gesetz ist die Erbfolge beschrieben, falls jemand kein Testament hinterlassen hat. Ist das in Ihrem Sinne, benötigen Sie kein Testament.
  • Sobald man aber eine Organisation oder eine andere Person berücksichtigen will, muss man das in einem Testament festhalten. Typisches Beispiel: unverheiratete Lebenspartner. Ohne Testament gehen sie leer aus.
  • Auch das Testament muss komplett von Hand geschrieben sein. Falls dies nicht möglich ist, kann das Dokument gedruckt und von einem Notar beurkundet werden.

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