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Meistens besteht keine Gefahr, wenn man eine schon erfolgte und noch gültige Impfung wiederholt. Vorsicht ist einzig bei der Wundstarrkrampf-Impfung geboten.
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Impfausweis verloren – was tun?

Viele kennen die Situation: Man fährt in die Ferien und müsste wissen, welche Impfungen man bereits gemacht hat und welche noch fällig sind. Nur: Das Impfbüchlein ist unauffindbar. Was tun?

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In den meisten Fällen ist der Hausarzt oder der ehemalige Hausarzt die erste Anlaufstelle, um Klarheit über vergangene und noch nötige Impfungen zu erlangen.

Mit einer Blutentnahme lässt sich zwar feststellen, wie stark eine Person aufgrund früherer Impfungen oder infolge durchgemachter Krankheiten geschützt ist. Allerdings kann man mit einer Blutprobe nicht beurteilen, wie viele Impfdosen diese Person in der Vergangenheit erhalten hat.

Um sich vor solchen Unsicherheiten zu schützen, kann man das Angebot des elektronischen Impfausweises nutzen. Dieses gibt es seit rund drei Jahren gratis. Jedermann kann online seine Impfungen eintragen und kontrollieren, ob sie noch aktuell beziehungsweise vollständig sind.

Auch kann man im Rahmen dieses elektronischen Angebots automatische Impf-Erinnerungen anfordern. Wichtig hierbei: Diese persönlichen Daten sind durch ein Passwort geschützt und damit nur Personen zugänglich, die dazu berechtigt sind.

Ausserdem klären wir mit Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit, folgende Fragen: Kann es auch schaden, wenn man eine Impfung mangels Informationen einmal zu viel macht? Und bezahlen die Krankenkassen auch jene Impfungen, die man zur Sicherheit nochmals macht?

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