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Zollübergang bei Ponte Tresa.
Keystone
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Keine Probleme am Zoll

Bis 300 Franken sind Nahrungsmittel (ausgenommen alkoholische Getränke) für den privaten Bedarf pro Person grundsätzlich abgabenfrei. Für gewisse landwirtschaftliche Produkte gelten jedoch Höchstmengen.

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Für Milch zum Beispiel fünf Liter pro Tag und Person, beim Frischfleisch 0,5 Kilogramm. Grössere Mengen sind unabhängig vom Wert immer abgabenpflichtig und das kann schnell teuer werden.

Beläuft sich der Gesamtwert der mitgeführten Waren zudem auf mehr als 300 Schweizer Franken, sind alle Waren abgabenpflichtig.

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