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Kleider und Körperschmuck: Was hat der Chef zu sagen?

Was früher verpönt war, ist heute in und salonfähig: Tattoos, Piercings und zerrissene Jeans. Doch kann man das auch bei der Arbeit tragen? Und was darf die Firma in Sachen Kleiderordnung bestimmten? Im «Ratgeber» erfahren Sie, wo der Chef ein Wörtchen mitreden darf.

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Tätowierungen:

  • Der Chef kann ein Tattoo nicht verbieten, vor allem wenn der oder die Angestellte im Hintergrund arbeiten. Sobald die Mitarbeitenden Kontakt mit Kundschaft haben, zum Beispiel Lebensmittel-Verkäuferinnen, kann er aber verlangen, dass grossflächige Körperzeichnungen mit der Kleidung abgedeckt werden.

  • Was nicht geht: Der Chef kann nicht verlangen, dass der Angestellte seine Tätowierung entfernen lässt und er kann auch keine Kündigung aussprechen wegen einer Tätowierung, denn das würde die Persönlichkeit des Mitarbeitenden verletzen.

Piercings:

  • Hier gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei den Tätowierungen. Allerdings kommen zwei weitere Aspekte dazu:

  • Stellt das Piercing ein Unfallrisiko dar, zum Beispiel weil man sich bei der Arbeit mit dem Nasenring in einer Maschine verfangen kann, darf der Chef das Tragen dieses Körperschmucks verbieten. Denn er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.

  • Hygiene geht vor. Ein Bäckermeister kann beispielsweise von seinen Angestellten verlangen, dass sie ohne Piercing zur Arbeit erscheinen. Denn dieses könnte sich lösen und in den Teig fallen.

Kleidung:

  • Auch hier gilt: Angestellte, die nicht mit Kunden oder Lieferanten in Kontakt stehen, müssen sich grundsätzlich nicht an besondere Kleiderregeln halten.

  • Sobald die Mitarbeitenden aber in Kontakt nach aussen stehen – mit Kunden oder Lieferanten – darf der Chef mitreden und verlangen, dass man sich der Firmenphilosophie entsprechend kleidet.

  • Der Chef kann auch verlangen, dass seine Angestellten eine Uniform tragen. Typisches Beispiel: Flight Attendants. Diese Uniform muss dann die Firma zur Verfügung stellen.

  • Was ebenfalls erlaubt ist: Dass die Firma einen Dresscode vorschreibt. Zum Beispiel ein Coiffeursalon, in dem alle Mitarbeitenden schwarz gekleidet sind. Wenn es sich um Kleidung handelt, die die Angestellten auch in der Freizeit tragen können, müssen sie diese selber bezahlen.

  • Auch in der Sommerzeit darf der Chef auf seine Kleidervorschriften bestehen und Shorts, kurze Röcke, Flipflops & Co. verbieten. Fehlt allerdings eine Klimaanlage, muss er in der grössten Hitze seine Fürsorgepflicht wahrnehmen. Das kann zum Beispiel sein, dass er seine Mitarbeiter vorübergehend vom Krawattenzwang befreit oder den Mitarbeiterinnen erlaubt, ohne Strümpfe zur Arbeit zu erscheinen.

  • Was eine Firma nicht darf: Kleidung vorschreiben, die die Persönlichkeit der Angestellten verletzt. Wenn also der Restaurantbesitzer an Ostern verlangt, dass alle Kellnerinnen einen Haarreif mit Hasenohren tragen, dann ist das nah an der Grenze zum Sexistischen und geht zu weit.

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