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Leben im Konkubinat – so regeln Sie das Zusammenleben

Viele Paare leben heutzutage in «wilder Ehe». Obschon diese Form des Zusammenlebens weit verbreitet ist, gibt es im Gesetz praktisch keine Regelungen dazu. Das kann zu grossen Schwierigkeiten führen. Konkubinatspartner sollten sich daher selber ausreichend absichern. Hier erfahren Sie, wie das geht.

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Konkubinatspartner tun gut daran, einige Vereinbarungen zu treffen, vor allem was das Zusammenleben betrifft, aber auch für den Fall eines medizinischen Notfalls oder wenn ein Partner stirbt. Folgende Dokumente sollte da nicht fehlen:

Konkubinatsvertrag

Hier wird das Zusammenleben der Partner geregelt. Zum Beispiel die Wohnverhältnisse, die Haushaltführung, Festlegung des Haushaltgeldes und so weiter. Dazu gehören auch Regeln im Falle einer Auflösung des Konkubinats.

Je nachdem kann die Ausarbeitung eines solchen Vertrages ziemlich kompliziert werden, zum Beispiel, wenn das Sorgerecht von gemeinsamen Kindern geregelt werden muss oder Wohneigentum vorhanden ist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, einen Profi (Anwalt oder Notar) zu Rate zu ziehen.

Einen Link zu verschiedenen Konkubinats-Musterverträgen finden Sie hier.

Erklärung für den Notfall

Erleidet eine im Konkubinat lebende Person einen medizinischen Notfall, kann es für ihren Partner oder ihre Partnerin schwierig werden, etwas über ihren Gesundheitszustand zu erfahren oder sie gar auf der Intensivstation zu besuchen.

Daher sollten alle Paare ohne Trauschein entsprechende Vorkehrungen treffen. Am einfachsten verfassen die Partner eine Erklärung, in der sie sich gegenseitig das Besuchsrecht zusprechen und den Arzt von seiner Schweigepflicht befreien.

Ein Muster einer solchen Erklärung finden Sie hier.

Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Wer möchte, dass im Falle von Urteils- oder Handlungsunfähigkeit der Konkubinatspartner die Verantwortung übernimmt, sollte das mit diesen zwei Dokumenten festhalten.

  • Mit der Patientenverfügung bekommt der Partner die Vollmacht, medizinische Entscheide zu treffen.
  • Mit dem Vorsorgeauftrag hat der Partner die Möglichkeit, das Vermögen zu verwalten und rechtliche Angelegenheiten zu regeln (zum Beispiel Verträge unterzeichnen oder auflösen).

Hier gibt es weitere Informationen zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag

Absicherung im Todesfall

Stirbt ein Konkubinatspartner, kann der Hinterbliebene schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn rein rechtlich hat dieser keinerlei Ansprüche. Um dies zu vermeiden, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Berücksichtigung im Testament oder Erbvertrag (nach Abzug der Pflichtteile)
  • Abschluss einer Todesfallversicherung
  • Bei einzelnen Pensionskassen ist es ausserdem möglich, Konkubinatspartner zu begünstigen. Klären Sie das frühzeitig ab.
  • Auch bei der Säule 3a und 3b bestehen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie dazu Ihren Bankberater.

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