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Urheberrecht: Weihnachtskarten mit Bildern aus dem Internet

Mancher verschickt in der Adventszeit selbst gemachte Weihnachtsgrüsse mit schönen Bildern und Texten. Solche findet man im Internet ja zu Genüge, allerdings könnte man beim Kopieren solcher Werke in Konflikt mit dem Urheberrecht kommen. Mit ein paar einfachen Regeln ist man auf der sicheren Seite.

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Das ist erlaubt bei veröffentlichten Bildern:

Grundsätzlich gehören Werke (Bilder, Texte, Musik etc.) dem Erschaffer oder der Erschafferin. Er oder sie kann bestimmen, was damit passiert. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Laut Urheberrecht dürfen veröffentlichte Werke für den Eigenvgebrauch verwendet werden. Dies gilt für den persönlichen Bereich, sowie für Personen, die unter sich eng verbunden sind.
  • Somit darf man zum Beispiel aus einem schönen Foto ein Poster fürs Wohnzimmer fertigen lassen. Ebenfalls darf man ein Bild für eine Weihnachtskarte verwenden, solange man die Karte zum Beispiel nur an die fünf engsten Freunde verschickt. Wie viele Personen zum «engeren Kreis» gehören, ist nicht definiert.

Das könnte Probleme geben:

  • Auch wenn man Weihnachtskarten nur privat verschickt, sollte es im Rahmen bleiben. Wenn die Post zum Beispiel an alle Arbeits- und Vereinskollegen sowie an die Hälfte der Dorfbewohner geht, kann das als Veröffentlichung und Verbreitung angesehen werden.
  • Fremde Werke im Internet zu verbreiten ist noch problematischer. So sollte man auch auf Facebook oder Instagram keine fremden Werke platzieren, denn Facebook-Freunde oder Follower gehören definitiv nicht zum persönlichen Kreis.
  • Da im Internet relativ einfach geprüft werden kann, ob jemand ein eigenes Werk ohne zu fragen verwendet, sollte man ganz darauf verzichten.
  • Wer sich nicht an die Regeln hält, muss theoretisch Schadenersatz bezahlen. Es ist gut möglich, dass Post von einem Anwalt ins Haus kommt.

Hier gibts problemlose Bilder:

  • Im Internet gibt es diverse Seiten, die unter anderem auch Bilder mit freier Lizenz anbieten. Einige Beispiele: pixabay.com, pexels.com, flickr.com, shutterstock.com.
  • Ganz auf der sicheren Seite ist man, wenn die verwendeten Bilder eine sogenannte freie Creative-Commons-Lizenz (CC0-Lizent) haben (Mehr dazu erfahren Sie hier).
  • Wichtig ist immer, dass man sich bei lizenzfreien Bildern informiert, welche Bedingungen die Macher stellen. Zum Beispiel, dass der Name unter dem Bild erwähnt werden muss.
  • Bei Texten ist es schwieriger. Hier fragt man am besten den Autor. Klar ist: Einfach nur den Autornamen unter das Gedicht setzen, reicht nicht. Es braucht eine Einwilligung.
  • Auch Zitate von Berühmtheiten dürfen theoretisch nicht einfach so verwendet werden. Auch sie unterliegen dem Urheberrecht. Dieses erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod.

Wenn Post vom Anwalt kommt - SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner gibt Tipps:

  • Wer ein Werk ohne Einwilligung des Erschaffers veröffentlicht, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Bekommt man eine solche Forderung, sollte man sie also nicht ignorieren.
  • Teilweise sind die Schadenersatzforderungen aber unverhältnismässig hoch. Dies sollte man nicht einfach hinnehmen, sondern versuchen zu verhandeln.
  • Wie das geht, finden Sie in diesem Artikel.

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