Oft wird der Winterdienst an einen Hauswart übertragen. Mieterinnen und Mieter haben dann das Recht, diese Dienstleistungen einzufordern. In der Regel gehört dazu auch das Freischaufeln des Parkplatzes. «Allerdings nur dann, wenn es im Vertrag zwischen Eigentümer und Hauswart enthalten ist», erklärt Stefan Baer, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz.
Winterliche Gefahren rund ums Haus: Wer haftet?
Wer ein Haus oder Stockwerkeigentum besitzt, ist grundsätzlich verantwortlich dafür, dass Schnee und Eis auf dem Grundstück geräumt werden. Bricht sich der Pöstler das Bein oder demoliert ein Eiszapfen ein Auto, kann das für die Eigentümerschaft teuer werden.
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