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Zu warm für die Arbeit – Wann gibt es hitzefrei?

Ist es so richtig heiss, wird das Arbeiten mühsam. Hitzefrei gibt es im Schweizer Arbeitsgesetz nicht, Chef oder Chefin müssen aber so gut wie möglich dafür sorgen, dass der Job erträglich bleibt.

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Auch bei Rekordtemperaturen gibt es kein Hitzefrei

  • Im Arbeitsgesetz steht nichts von Hitzefrei, Arbeitnehmende dürfen der Arbeit also auch nicht fernbleiben, wenn es sehr heiss ist.
  • Einzige Ausnahme: Schwangere und Stillende können ab einer Raumtemperatur von 28 Grad darauf bestehen, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen.

Arbeitgebende haben jedoch Fürsorgepflicht

  • Allerdings ist im Arbeitsgesetz festgehalten, das ArbeitgeberInnen eine Fürsorgepflicht ihren Angestellten gegenüber haben. Konkret müssen sie dafür sorgen, dass der Gesundheit der Mitarbeitenden nicht geschadet wird.
  • Dazu hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Empfehlungen abgegeben. Firmen tun gut daran, sich an diese Empfehlungen zu halten. Gerade auch in den Hitzemonaten.
  • Auf dem Bau heisst das: Häufige Pausen einschalten, Schattenplätze zur Verfügung stellen, genügend Trinkwasser und Sonnencrème abgeben. Die Arbeit wenn möglich auf die frühen Morgenstunden verlegen, wenn es noch nicht so heiss ist.
  • Im Büro: Für ein erträgliches Raumklima sorgen, Trinkwasser zur Verfügung stellen, vermehrt kleine Pausen zulassen.

Kleidervorschriften können nicht immer gelockert werden

  • Auf dem Bau kann der Chef auch bei Hitze vorschreiben, dass seine Angestellten lange Hosen und T-Shirt tragen. Auch die SUVA empfiehlt lange Kleidung, nicht nur wegen der Sonne, sondern auch wegen der Verletzungsgefahr.
  • Im Büro sieht es anders aus. Wer nicht in direktem Kunden- oder Lieferantenkontakt steht, darf grundsätzlich auch mal mit kurzen Hosen zur Arbeit erscheinen. Anders ist es, wenn Kontakt nach aussen besteht, zum Beispiel am Bankschalter oder an der Hotelréception. Hier kann der Chef auf eine Kleiderordnung bestehen. Allerdings sollte er sich in Bezug auf die Fürsorgepflicht etwas kulant zeigen und bei Hitze erlauben, dass Krawatte oder Strümpfe weggelassen werden.

Klimaanlage und Ventilatoren: Im Moment keine coole Idee

  • In den Seco-Empfehlungen steht, dass die Raumtemperatur im Sommer nicht über 28 Grad sein sollte. Ist das häufiger der Fall, kann man vom Vorgesetzten durchaus verlangen, dass er zum Beispiel einen Tischventilator finanziert.
  • Allerdings ist damit im Moment Vorsicht geboten: Ventilatoren und auch Umluftklimageräte sind in Grossraumbüros wahre Virenschleudern. Daher sollte man sie nur mit Bedacht einsetzen oder besser ganz weglassen.

Was, wenn der Chef seine Fürsorgepflicht nicht wahrnimmt?

  • Dann können sich Arbeitnehmende an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden.
  • Die Adressen dazu finden Sie hier.

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