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Mieter dürfen die eigenen vier Wände nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten.
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«Airbnb»-Anbieter wegen missbräuchlicher Vermietung verurteilt

Das Zürcher Mietgericht hat Rechtssicherheit geschaffen im Zusammenhang mit der Buchungsplattform «Airbnb». Es hat einen Mieter verurteilt, der seine Wohnung untervermietet hat. Das Gericht kommt zum Schluss, dass dem Vermieter der Wohnung wesentliche Nachteile entstanden sind.

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