Baumängel Frauenklinik - keine Pflichtverletzung durch Baudirektion
- Mittwoch, 9. September 2009, 12:03 Uhr
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Erste Ausstrahlung:
- Mittwoch, 9. September 2009, 12:03 Uhr, DRS 1
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Berner Rechtsprofessors Hans Peter Walter. Die Baudirektion hatte keine Kenntnisse der Mängel und konnte diese somit auch nicht rechtzeitig rügen. Die Baumängel seien eine Folge von Planungsfehlern, wofür der Generalunternehmer hafte.
Vorgeschlagene Verbesserungen will die Baudirektion sofort umsetzen.
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