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Neues Behindertengesetz für Graubünden
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Neues Behindertengesetz für Graubünden

Neu gibt es je nach Behinderung individuelle Beiträge. In Zukunft zahlt der Kanton keine Beiträge mehr an behindertengerechte Lifte oder Rampen. Die Behindertenorganisationen reden von einem Rückschritt.

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Weitere Themen:

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  • Kritische Situation beim Tourismus
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