In Europa ist die Abschiebung von Kriminellen unzulässig, wenn in der Heimat die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Doch nun erlaubt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung eines Terroristen aus Frankreich nach Algerien. Was bedeutet das für die Schweiz?
Abschiebung in Länder mit Todesstrafe?
In Europa ist die Abschiebung von Kriminellen unzulässig, wenn in der Heimat die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Doch nun erlaubt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung eines Terroristen aus Frankreich nach Algerien. Was bedeutet das für die Schweiz?
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